Letztere würden in Tirol ohnehin schon seit einigen Jahren angeführt, so Dummer. "Wir haben uns damals dazu entschieden - als objektives Kriterium", erklärte der Leiter der Pressestelle. Die Nennung der Staatsbürgerschaften betreffe aber nicht nur Verdächtige, sondern auch Opfer von Verkehrs- oder Bergunfällen. Dies sei vor allem für regionale Medien von Bedeutung, so Dummer. Nicht genannt würde hingegen die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe, weil dies eine Diskriminierung darstellen würde. Die Nennung der Staatsbürgerschaften sei bisher nicht von jeder Landespolizeidirektion gleich gehandhabt worden. In Tirol sei sie aber "Standard".
Keine Änderung der Informationspolitik
In Sachen Medieninformation setze man auf "Transparenz" und werde dies auch in Zukunft so halten, meinte Dummer. Es gebe weder eine Bevorzugung noch eine Benachteiligung irgendeines Mediums. Alle würden vollumfänglich informiert, niemand ausgeschlossen oder eingeschränkt. Bei der Nennung bestimmter Medien in dem E-Mail handle es sich um "kritische Anmerkungen", die auf "gewissen Erfahrungen" des Ministeriumssprechers auf Wiener Ebene basieren würden. Keinesfalls sei daraus aber eine Empfehlung für eine Änderung der Informationspolitik der LPD Tirol abzuleiten, betonte der Leiter der Pressestelle.
Kärntner LPD-Pressechef: Alle Medien werden gleich behandelt
Die Kärntner Polizei wird wegen der "Anregungen" aus dem Innenministerium ihre Informationspolitik nicht ändern. "Die Staatsbürgerschaft wird bei uns, wenn es relevant ist, bereits seit Jahren genannt", betonte der Leiter der Pressestelle, Rainer Dionisio, am Dienstag gegenüber der APA. Eine Benachteiligung einzelner Medien werde es "sicher nicht" geben, unterstrich Dionisio. Alle Medienanfragen würden gleich behandelt, egal von wem sie kämen, sagte Dionisio. Daran werde sich auch in Zukunft nichts ändern, bei der Informationspolitik setze man auf Transparenz. Niemand werde von Informationen ausgeschlossen, niemand bevorzugt, und das werde auch so bleiben.
Opferschutz müsse berücksichtigt werden
Bezüglich des Themas Nennung von Staatsbürgerschaften merkte Dionisio an, dies sei auch bei Unfallopfern eigentlich Usus. Es sei schließlich relevant, woher etwa die Opfer eines Verkehrsunfalles stammten. Was die Kommunikation bei Sexualdelikten betrifft, werde man sich wie bisher streng an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Opferschutz müsse ausreichend berücksichtigt werden.
(APA)
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