Der Fall war vom Obersten Gerichtshof (OGH) an den EuGH verwiesen worden. Ein sechsjähriges Mädchen hatte auf einem Niki-Flug Verbrühungen erlitten und Schadenersatz gefordert. Der EuGH stellte nun klar, dass vom Begriff "Unfall" jeder an Bord eines Flugzeugs vorfallende Sachverhalt erfasst ist, in dem ein bei der Fluggastbetreuung eingesetzter Gegenstand eine körperliche Verletzung eines Reisenden verursacht hat, ohne dass ermittelt werden müsste, ob der Sachverhalt auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgeht.
Fluglinie haftet für umgekippten Kaffee

Ein sechsjähriges Mädchen hatte auf einem Niki-Flug wegen heißen Kaffees Verbrühungen erlitten und Schadenersatz gefordert. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 19. Dezember 2019 11:11 Uhr
In einem Rechtsstreit um die Haftung für einen auf einem Niki-Flug verschütteten Kaffee hat die Klägerin gegen die Fluglinie gewonnen. Eine Fluglinie haftet für umgekippten heißen Kaffee, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Rechtssache (C-532/18) am Donnerstag. Demnach ist es nicht erforderlich, dass ein solcher Unfall mit einem flugspezifischen Risiko zusammenhängt.
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