Bei der Abstimmung vorige Woche sei die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit nur erreicht worden, weil die Enthaltungen nicht als abgegebene Stimmen berücksichtigt wurden. Das widerspräche dem Lissabonner Vertrag, zitierte die amtliche Ungarische Nachrichtenagentur (MTI).
Gulyas erinnerte daran, dass laut EU-Grundlagenvertrag eindeutig eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sei. Bisher habe das Europaparlament noch keine ähnliche Abstimmung durchgeführt. Am Sonntag hatte bereits Vizekanzler Heinz-Christian Strache Außenministerin Karin Kneissl (beide FPÖ), eine Überprüfung der Abstimmung durch den juristischen Dienst des EU-Rates einzuleiten. Dieser erklärte sich aber für unzuständig in dieser Frage, die eine andere EU-Institution betrifft. Auch die FPÖ zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des EU-Parlaments für ein Strafverfahren gegen Ungarn.
Der im Europaparlament angenommene Bericht der Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini führt schwerwiegende Verletzungen der Demokratie und der europäischen Werte in Ungarn an und fordert die Einleitung eines EU-Rechtsstaatsverfahrens nach Artikel 7 gegen Ungarn. Die letztendliche Entscheidung über mögliche Strafmaßnahmen liegt bei den EU-Staaten. Die EU-Kommission hatte ein solches Verfahren im Dezember bereits gegen Polen eingeleitet.
(APA)
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