Es scheint etwas widersinnig, aber eine Marke kann immer dann keinen Schutz beanspruchen, wenn sie ausschließlich aus einer Form besteht, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". Das ist für die Richter bei Ritter Sport nicht der Fall. Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.
Urteil
Nur Ritter Sport darf quadratisch sein
Hersteller darf sich Verpackungsform weiter schützen lassen

Veröffentlicht: 23. Juli 2020 09:33 Uhr
Ritter Sport bleibt die einzige quadratische Schokolade in den Supermarktregalen. Der Traditionshersteller darf sich die charakteristische Verpackungsform weiter als Marke schützen lassen. Das hat der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. Konkurrent Milka hatte zehn Jahre lang versucht, das Monopol zu kippen - am Ende vergeblich.
(Quelle: Apa/Dpa)
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