Der Kapitän wollte sich in Sicherheit bringen und habe keinerlei Absicht gehabt, wieder aufs Schiff zurückzukehren, wie er während des Prozesses behauptet hatte, schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Die fehlerhaften Beschlüsse Schettinos vor und nach der Havarie seien für den Tod der Passagiere mitverantwortlich.
Schettino war im Mai wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit der Havarie mit 32 Todesopfern verurteilt worden. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil im Februar 2015 bestätigt. Der Kapitän will Berufung gegen das Urteil einlegen. Auch die Staatsanwaltschaft will voraussichtlich in Berufung gegen das zweitinstanzliche Urteil gehen, das ihrer Ansicht nach zu mild ist. Die Strafe sei angesichts der 32 Todesopfer unangemessen, meinten die Staatsanwälte, die für Schettino 27 Jahre und drei Monate Haft gefordert hatten. Ähnlicher Ansicht waren Hinterbliebene, die sich kritisch über die als zu niedrig bewertete Strafe äußerten.
Die Costa Concordia hatte im Jänner 2012 vor der Mittelmeer-Insel Giglio einen Felsen gerammt und war gekentert. 32 der mehr als 4.200 Menschen an Bord kamen dabei ums Leben. An Bord befanden sich auch 77 Österreicher, die sich alle retten konnten.
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