Damit beginnt eine 60-tägige Frist, in der sich beide Seiten nach den WTO-Regeln um eine gütlichen Einigung ihrer Meinungsverschiedenheiten bemühen müssen. Gelingt das nicht, kann die EU die Einsetzung eines Streitschlichtungspanels beantragen. Die USA könnten das hinauszögern, aber nicht verhindern. Die Handelsexperten des Panels könnten ihre Arbeit im September aufnehmen. Ein Großteil der geplanten Vergeltungszölle ist davon nicht betroffen. Die EU steht auf dem Standpunkt, dass die US-Zölle auf Stahl und Aluminium nach WTO-Recht illegal sind. Sie will die Vergeltungsmaßnahmen deshalb noch im Juni einleiten. Wenn die USA dies für rechtswidrig halten, müssten sie ihrerseits bei der WTO ein Klageverfahren einleiten.
“Die Europäische Union muss ihre Interessen eindeutig vertreten”, sagte die Außenbeauftragte Federica Mogherini am Freitag in Brüssel.
Die USA verhängen ab diesem Freitag Strafzölle auf die Einfuhr von Stahl und Aluminium aus der EU sowie aus Mexiko und Kanada. Die EU-Vergeltungszölle sollen nach einer bereits bei der WTO eingereichten Liste auf US-Produkte wie Whiskey, Erdnussbutter, Motorräder, Jeans oder Tabakprodukte erhoben werden. Auch Stahlerzeugnisse, Schiffe und Boote wären betroffen. Der geplante Zusatzzollsatz auf all diese Produkte würde 25 Prozent betragen. Die Einführung könnte allerdings frühestens zum 20. Juni erfolgen.
(APA)
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