Österreich habe aus Gründen der Rechtssicherheit das "Haftungsgesetz Kärnten" der EU-Kommission notifiziert, welches Österreich ermöglicht habe, den Gläubigern ein formelles Angebot auf Grundlage des unterzeichneten Memorandums of Understanding (MoU) zu machen, erklärte die EU-Kommission weiters. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hatte im Mai mit den Heta-Gläubigern eine grundsätzliche Einigung über eine außergerichtliche Beilegung des Streits über die Heta-Verbindlichkeiten erzielt, für die das Land Kärnten haftet.
Vereinbarung Österreichs mit Heta-Gläubigern ist EU-konform
Veröffentlicht: 01. September 2016 16:24 Uhr
Aktualisiert: 01. September 2016 16:31 Uhr
Die zwischen Österreich und den Gläubigern der Heta (Abbaugesellschaft der früheren Hypo Alpe Adria) erzielte Vereinbarung ist in Einklang mit EU-Recht. Die EU-Kommission erklärte am Donnerstag, dass diese Vereinbarung keine neuen Staatshilfen enthält, weil es sich nur um die Auszahlung einer zuvor genehmigten staatlichen Garantie handle.
(Quelle: S24)
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