Außerdem erteilte die Polizei laut einer Aussendung 46 Demoteilnehmern Abmahnungen, auch ein Organmandat wurde ausgestellt.
Kontrollen am Flughafen und in Zell am See
Am Flughafen Wien waren am Sonntag zwar mehr Polizisten als sonst im Einsatz. Bis zum Nachmittag ist aber keine verschleierte Frau eingereist. Einzig eine Asiatin mit Mundschutz wurde auf das Verhüllungsverbot hingewiesen, hieß es auf APA-Anfrage in der zuständigen Polizeidirektion Niederösterreich. Bei der Polizei erklärt man sich den bisher vorfallfreien Tag damit, dass Fluggäste aus dem arabischen Raum schon über das Verbot Bescheid wussten. Das Medieninteresse an dem seit heute geltenden Verschleierungsverbot war am Wiener Airport dennoch groß.
Rund hunderttausend zahlungskräftige Touristen aus den Golfstaaten machen jährlich in Österreich, vor allem in Salzburg, Urlaub. Sie landen entweder in Wien oder München. Die Hauptsaison sind die Sommermonate, die - verglichen zur arabischen Halbinsel - in den Alpen angenehm kühl sind. Bei einem Kontrollgang in Zell am See (Pinzgau) mussten am Sonntag zwei Touristinnen auf das verbot aufmerksam gemacht werden. Nach einem kurzen Gespräch nahmen die Touristinnen den Schleier ab. "Die Damen haben sich kooperativ gezeigt und haben die Verhüllung abgenommen. Es ist bei einer Abmahnung geblieben und es wurde keine Strafe eingehoben", berichtete Martin Waltl, Bezirkspolizeikommandant-Stellvertreter in Zell am See.
Was umfasst das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz?
Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (abgekürzt AGesVG) verbietet nicht nur die konservativ-islamische Gesichtsschleier, sondern auch das Tragen von Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- oder Krampusmasken in der Öffentlichkeit - außer bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich nötig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns.
(APA)
Kommentare