Von den 21.130 bisherigen Ansuchen wurden 14.983 zum Asylverfahren zugelassen, 6.146 erhielten keine Zulassung, weil es sich entweder um laufende Dublin-Fälle handelt, in denen ein anderes Land für die Flüchtlinge zuständig ist, oder sonstige Gründe dafür ausschlaggebend waren. Dazu kommen 2.727 Verfahren, die bereits 2016 beantragt wurden.
Heuer 17.710 Asylverfahren zugelassen
Das ergibt 2017 bis Ende Oktober 17.710 Gesamtzulassungen zum Asylverfahren. Die Zulassung zum Verfahren sagt dabei nichts über den Ausgang des Asylverfahrens aus, also ob Asylwerber ein Bleiberecht erhalten oder nicht. Die Kapazitätsobergrenze beträgt heuer 35.000 und dürfte damit weit unterschritten werden. 2016 lag sie bei 37.500, insgesamt zugelassen wurden damals 36.030 Verfahren.
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Deutlich mehr Abschiebungen und Außerlandesbringung
Während die Zahl der Asylanträge rückläufig ist, sind die sogenannten Außerlandesbringungen in den ersten drei Quartalen um 13,4 Prozent deutlich gestiegen. Auffällig ist dabei, dass es vor allem mehr zwangsweise Abschiebungen gibt, während die Zahl der freiwilligen Ausreisenden gesunken ist. Insgesamt gab es von Jänner bis Ende Oktober 9.877 Außerlandesbringungen. 2016 waren es im gleichen Zeitraum 8.709. Um eine Außerlandesbringung handelt es sich etwa, wenn etwa ein anderes Land im Rahmen der Dublin-Vereinbarung für das Asylverfahren zuständig ist.
Die Abschiebungen stiegen in den ersten drei Quartalen von 3.841 im Vorjahr auf 5.788 im heurigen Jahr. Laut Innenministerium bedeutet dies eine Steigerung um 50,7 Prozent. Die freiwilligen Ausreisen gingen indes um 16 Prozent zurück und sanken von 4.868 auf 4.089. Eine Abschiebung bedeutet, dass Menschen keine Aufenthaltsberechtigung in Österreich erhalten haben oder besitzen. Sie werden zwangsweise außer Landes gebracht.
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zeigte sich vor allem mit der Entwicklung der Außerlandesbringungen zufrieden. "Jeder Fall von Asyl wird in Österreich einzeln, mehrinstanzlich und unabhängig geprüft. Klar ist deshalb, dass Menschen ohne Bleiberecht unser Land wieder verlassen müssen. Dementsprechend konsequent werden wir auch weiterhin Außerlandesbringungen forcieren", erklärte Sobotka gegenüber der APA.
(APA/S24)
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