"Verleger bekommen damit die Möglichkeit, auch dann eine Entschädigung einzufordern, wenn sie ihre Inhalte erst Jahre später bei Google oder auf einer anderen Internetplattform entdecken", zitiert die Zeitung einen hochrangigen EU-Beamten.
Der Leistungsschutz sei ein Element eines Gesetzentwurfs zum Urheberrecht, den EU-Kommissar Günther Oettinger am 21. September vorlegen wolle. Internetunternehmen wie Google sollten damit verpflichtet werden, mit Rechteinhabern Verträge über die Nutzung ihrer Inhalte abzuschließen, heißt es in einem Arbeitsdokument der EU-Kommission, das dem "Handelsblatt" vorliegt. Für Verleger eröffne dies die Möglichkeit, eine Entlohnung für die Nutzung ihrer Inhalte zu bekommen.
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