Der Wunsch nach makelloser Schönheit steht bei den Österreichern hoch im Kurs. Davon zeugen pro Jahr etwa 50.000 operative Eingriffe, die aus rein ästhetischen Gründen vorgenommen werden. Hinzu kommen unzählige Operationen, die im nahen Ausland erfolgen. Zu den gefragtesten Eingriffen zählen dabei Lidkorrekturen, Fettabsaugungen, Haartransplantationen und Brustvergrößerungen. Aber auch Nasenkorrekturen stehen ganz vorne auf der Beliebheitsskala.
Immer jüngere Patienten
Noch vor wenigen Jahrzehnten galten Schönheitsoperationen hauptsächlich als der Versuch älterer Personen, mit Hilfe des Skalpells ihre Jugend zu wahren. Seit einigen Jahren jedoch legen sich zunehmen jüngere Patienten aus ästhetischen Gründen unters Messer. Deshalb sah sich der Gesetzgeber 2012 dazu veranlasst, das „Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen“ zu verabschieden, wonach plastische Eingriffe erst nach dem Erreichen der Volljährigkeit erlaubt sind.
Gesetz für strengere Auflagen
Bis 2012 war in Österreich jeder Arzt zur Durchführung schönheitschirurgischer Maßnahmen befugt. Erst seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetztes müssen Ärzte eine Qualifikation als Facharzt für Plastische Chirurgie oder eine andere gleichwertige Facharztqualifikation nachweisen, um derartige Eingriffe durchführen zu dürfen.
Mit dem Erlass des Gesetzes im Jahr 2012 ging des Weiteren eine Aufklärungspflicht einher, die Schönheitschirurgen dazu verpflichtet, ihre Patienten vor einer Operation über sämtliche potentielle Risiken und anfallende Kosten zu informieren. Um festzustellen, ob bzw. wie genau Österreichs Schönheitschirurgen ihrer Aufklärungspflicht nachkommen und ob die neue Gesetzgebung die Beratungsqualität verbessern konnte, hat das Verbraucherschutzmagazin „Konsument“ kürzlich die Arbeit von 15 Medizinern aus fünf Bundesländern unter die Lupe genommen.
Schlechte Ergebnisse für Österreichs Ärzte
Die Testergebnisse machen deutlich, dass in Bezug auf die Beratungs- und Aufklärungsqualität österreichischer Ärzte Verbesserungsbedarf besteht. Sieben der überprüften Schönheitschirurgen schnitten mit einer wenig zufriedenstellenden Bewertung ab, fünf Ärzte wurden als „durchschnittlich“ bewertet. Gerade einmal drei der fünfzehn überprüften Mediziner klärten ihre Patienten so auf, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Der Vergleich zu den Erhebungen aus den Jahren 2006 und 2010 lassen darauf schließen, dass sich die Bewertungsqualität noch einmal deutlich verschlechtert hat.
Salzburger Schönheitschirurg gewinnt ersten Platz
Sieger des Tests ist Dr. Jörg Dabernig vom Haus der Schönheit in Salzburg. Als einer von drei überprüften Medizinern wurde Dabernig vom „Konsument“ mit der Note „gut“ bewertet. Der Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie freut sich im Gespräch mit SALZBURG24 über das Resultat: „Mein Ziel ist es, mit jeder Behandlung das bestmögliche Ergebnis zu erreichen und meine Patienten glücklich zu machen. Gerade so viel verändern, dass ein Gesicht oder Busen in seiner Natürlichkeit erhalten bleibt, aber eine offensichtlich verjüngte Ausstrahlung bekommt“, so Dabernig. Ein Mantra, das den Mediziner ganz offensichtlich zum Erfolg führt.
Sehr gute Anamnese und kostenloses Erstgespräch
Laut „Konsument“ führte der Schönheitschirurg an den Testpersonen eine sehr gute Anamnese durch und informierte seine Patienten umfassend über Einschränkungen und Maßnahmen, die im Rahmen eines solchen Eingriffs erforderlich sind. Als einziger Arzt teilte Dr. Dabernig der Testperson zudem den Zeitpunkt der Nahtentfernung mit und nannte den vollen Kostenumfang unverblümt beim Namen. Zudem wurde den Patienten ein kostenloses Erstgespräch angeboten.
Checkliste für den Arztbesuch
Patienten, die darüber nachdenken einen ästhetischen Eingriff vornehmen zu lassen oder sich bereits dafür entschieden haben, sollten beim Arztbesuch darauf achten, dass vorab folgende Punkte in einer für Laien verständlichen Sprache erklärt werden:
- Methode, Bedeutung und Tragweite der Operation
- Funktionsfähigkeit und Lebensdauer medizinischer Produkte (z.B. Implantate), die angewendet werden
- Medikamente, die zum Einsatz kommen und potentielle Nebenwirkungen
- Aufklärung über alternative Behandlungsmöglichkeiten
- Gewünschtes Ergebnis und etwaige Abweichungen
- Potentielle Komplikationen, Spätfolgen und Nachfolgeoperationen
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Achtung: für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anrecht auf Entgeltfortzahlung)
- Vorübergehende Einschränkungen, Nachbehandlungen und sämtliche Risiken bzw. Gefahren
- Sämtliche anfallende Kosten und Folgekosten inklusive Hinweis darauf, dass die Kosten in der Regel privat zu tragen sind
Entgeltliche Kooperation mit „Das Haus der Schönheit“.
(Quelle: salzburg24)