Veröffentlicht: 10. Juli 2015 10:32 Uhr
Um der steigenden Zahl der Patienten die größtmögliche Sicherheit bei Eingriffen zu bieten, haben Experten eine Norm für ästhetische Chirurgie ausgearbeitet, die seit Ende 2012 ist Kraft ist. Im Folgenden bringt die APA die wichtigsten Punkte zur neuen EU-Norm:
- Schönheitsoperationen nur durch den Spezialisten, also durch einen entsprechenden Facharzt.
- Schönheitsoperationen nur nach eingehender Aufklärung, Untersuchung und Vorbereitung des Patienten.
- Schönheitschirurgische Eingriffe nur nach entsprechender Bedenkzeit (Überlegungs- bzw. Cool Off-Phase zwischen Erstkonsultation, Entscheidung und der Durchführung des Eingriffs. Bei großen Eingriffen sollte diese Phase mindestens eine Woche betragen).
- Schönheitsoperationen nur nach vorheriger Abklärung der Operationstauglichkeit durch einen entsprechenden Facharzt.
- Größere Schönheitschirurgische Eingriffe nur in einem behördlich genehmigten Operationssaal.
- Für mittlere und größere Schönheitsoperationen ist eine postoperative Nachüberwachung in einer Aufwachstation unbedingt notwendig.
- Nach Schönheitschirurgischen Eingriffen muss der Operateur ständig für den Patienten erreichbar sein, damit Komplikationen frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
- Für Schönheitsoperationen dürfen nur standardisierte und überprüfte Medizinprodukte zur Anwendung kommen.
- Patienten müssen sich genügend Zeit für Schönheitsoperationen nehmen und sich bewusst sein, dass sie für bestimmte Zeit nicht arbeiten können. Nur so ist die nötige Heilung möglich.
- Neben der Qualifikation des Arztes, einer professionellen Vor-und Nachbetreuung und dem richtigen Behandlungsort geht es bei ästhetisch-chirurgischen Eingriffen immer auch um das subjektive Gefühl: Man sollte sich nur von einem Arzt behandeln lassen, dem man vertraut.
(APA)
(Quelle: salzburg24)