Verschärfung geplant

Strenge 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz naht

Veröffentlicht: 16. Oktober 2021 12:57 Uhr
Ein Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3-G-Regel gelten soll: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein.

Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben, heißt es in dem Entwurf, der der "ZiB2" vorlag. Bei direktem Kundenkontakt gilt – mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten – außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert wird, zitierte die "ZiB2" aus dem Entwurf.

Verschärfung am Arbeitsplatz

Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt die 3-G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten. Wer die 3-G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es in dem Bericht.

3-G fix in Skigebieten

Noch sei aber nichts fix, es werde noch verhandelt, verweist die "ZiB2" auf das Gesundheitsministerium. Auch für die Skigebiete seien in dem Entwurf neue Regeln ab dem 1. November vorgesehen, nämlich eine 3-G-Pflicht für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen.

(Quelle: apa)

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