Was ist Telemedizin?
Telemedizin bezieht sich auf die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), um Gesundheitsdienstleistungen bereitzustellen oder zu unterstützen, wenn Patienten und Gesundheitsdienstleister (GDA) oder zwei verschiedene GDA nicht am selben Ort sind.
Auf dieser Grundlage gibt es verschiedene telemedizinische Anwendungen, die sich im Umfang und in der technischen Umsetzung unterscheiden:
- Telemonitoring: Gesundheitsdienstleister überwachen den Gesundheitszustand der PatientInnen aus der Ferne, oft mittels einer entsprechenden App.
- Teletherapie: Die Behandlung der PatientInnen erfolgt beispielsweise über Videotelefonie oder auch einen Onlinefragebogen.
- Telekonsil: Ärztliche Zweitmeinungen können per Fernbefundung eingeholt werden (GDA zu GDA).
Österreich setzt sich seit Langem dafür ein, telemedizinische Anwendungen voranzutreiben, da sie zahlreiche Vorteile bietet, darunter:
- Patienten in abgelegenen oder ländlichen Gebieten erhalten leichter Zugang zu medizinischen Fachkräften.
- Wartezeiten und Anfahrtswege entfallen, wodurch Zeit und Kosten gespart werden.
- Konsultationen können flexibel gestaltet und bei Bedarf schnell angepasst werden.
- Moderne Verschlüsselungstechniken sorgen dafür, dass Patientendaten sicher übermittelt und gespeichert werden.
Telemedizin wird in vielen Bereichen eingesetzt, von der allgemeinen medizinischen Beratung bis hin zur spezialisierten Nachsorge und Rehabilitation. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Telemedizin immer mehr zu einem festen Bestandteil des Gesundheitssystems.
Telemedizinische Versorgung in Europa
In verschiedenen europäischen Ländern wird die Telemedizin unterschiedlich umgesetzt. In Schweden spielt das öffentliche Gesundheitssystem eine Vorreiterrolle bei der Bereitstellung telemedizinischer Dienste. Schweden zählt zu den absoluten Pionieren in diesem Bereich..
Besonders in ländlichen Gebieten, wo der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen begrenzt ist, ermöglicht die Telemedizin den PatientInnen den Zugang zu medizinischer Beratung und Behandlung. Schweden hat frühzeitig auf innovative Lösungen wie Video-Sprechstunden und digitale Überwachung chronischer Erkrankungen gesetzt, um die medizinische Versorgung flächendeckend zu verbessern.
In Deutschland hat die Telemedizin in den letzten Jahren einen erheblichen Aufschwung erlebt. Mit Plattformen wie DoktorABC, die Online-Konsultationen anbieten, können Patienten schnell und unkompliziert medizinischen Rat einholen und ein Rezept erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen haben begonnen, telemedizinische Leistungen zu erstatten, was die Akzeptanz und Nutzung weiter steigert.
Italien hat ebenfalls bedeutende Fortschritte im Bereich der Telemedizin gemacht. Die Einführung telemedizinischer Dienste wurde durch die Pandemie beschleunigt, und es gibt nun zahlreiche Initiativen, die sich auf die digitale Gesundheitsversorgung konzentrieren. Telekonsultationen und Fernüberwachung chronischer Krankheiten werden zunehmend populär. Die Regierung unterstützt diese Entwicklung durch Investitionen in die digitale Infrastruktur und die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Telemedizin.
Österreichische Vorschriften zur Telemedizin
Österreich hat die europäischen Vorgaben in seine nationalen Richtlinien integriert und eigene Bestimmungen entwickelt, die den Einsatz der Telemedizin regeln. Diese nationalen Vorschriften umfassen Aspekte wie die Zulassung von Ärzten für telemedizinische Leistungen, die Anforderungen an die technischen Systeme und die Sicherstellung des Datenschutzes.
Zulassung von Ärzten für telemedizinische Leistungen
In Österreich dürfen telemedizinische Leistungen nur von Vertragsärzten für Allgemeinmedizin und allgemeinen Vertragsfachärzten erbracht werden. Ausgenommen sind hier die Fachbereiche Radiologie, physikalische Medizin, medizinische und chemische Labordiagnostik, Pathologie und Nuklearmedizin.
Es besteht keine Verpflichtung für Vertragsärzte, telemedizinische Leistungen anzubieten. Telemedizinische Behandlungen sind nur bei Patienten zulässig, die bereits persönlich in Behandlung waren. Eine Ausnahme bilden hier Behandlungen durch Vertretungsärzte in der Ordination oder angestellte Ärzte.
Anforderungen an die technischen Systeme
Für die Durchführung von Telemedizin müssen technische Systeme hohen Standards entsprechen, um die Sicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten. Die Sozialversicherung stellt Vertragsärzten auf Kosten der Sozialversicherung ein System zur Videokonsultation namens "visit-e" zur Verfügung, das auch für mobile Geräte wie Smartphones anwendbar ist.
Bei der Nutzung anderer Systeme müssen diese sicherstellen, dass die Datenübertragung auf sicherem Weg erfolgt und den Anforderungen des Datenschutzes entspricht. Ärzte, die andere Systeme verwenden, tragen selbst die Anschaffungskosten.
Sicherstellung des Datenschutzes
Datenschutz spielt eine zentrale Rolle bei der telemedizinischen Versorgung. Die Kommunikation mit Patienten per E-Mail ist nur verschlüsselt erlaubt, und eine Behandlung über E-Mail oder Textnachrichten ist aus datenschutzrechtlichen und haftungsrelevanten Gründen nicht gestattet.
Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Gesundheitstelematikgesetz 2012 müssen alle Datenübertragungen und -speicherungen verschlüsselt erfolgen, um die Privatsphäre der Patienten zu schützen. Die Identifizierung der Patienten, insbesondere bei Erstkonsultationen, stellt eine Herausforderung dar und erfordert klare Leitlinien und sichere technische Lösungen.
Rechtliche Grundlagen
Telemedizinische Anwendungen in Österreich sind durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Dazu gehören das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Medizinproduktegesetz 2021, die europäische Medizinprodukteverordnung und das Datenschutzgesetz.
Diese detaillierten Vorschriften und Bestimmungen tragen dazu bei, dass die Telemedizin in Österreich sicher und effektiv genutzt werden kann. Sie schaffen Vertrauen bei Patienten und medizinischem Personal und fördern die Akzeptanz und Verbreitung dieser modernen Form der Gesundheitsversorgung.
Salzburgs Beitrag zur Telemedizin in Österreich
Die Pensionsversicherungsanstalt hat in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Salzburg die RehaAPP zur telemedizinischen Intervention für Patienten mit koronarer Herzkrankheit entwickelt.
In einem anderen Projekt entwickelten Studierende der hiesigen Fachhochschule eine weitere App: “Um die Behandlung exakt auf den Patienten zuzuschneiden, werden ihm über ein Smartphone laufend kurze Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Durch das regelmäßige Feedback bekommt der Arzt einen genaueren Überblick über den Heilungsprozess und kann die Therapie individuell anpassen.”
Fazit
Die Telemedizin ist eine bedeutende Weiterentwicklung im Gesundheitswesen und bietet riesiges Potenzial. Durch die Einhaltung der europäischen und nationalen Regelungen wird sichergestellt, dass die telemedizinischen Dienste qualitativ hochwertig und sicher sind. Patienten in Österreich können somit von den Vorteilen der Telemedizin profitieren, ohne auf den Schutz ihrer Daten und die Qualität der medizinischen Versorgung verzichten zu müssen.
(Quelle: salzburg24)