Tiere

Tierschützer wollen generelle Jagd in Österreich kippen

Veröffentlicht: 28. Oktober 2014 16:14 Uhr
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) will die generelle Bejagung der österreichischen Wälder und Flure kippen. Ein österreichweiter Präzedenzfall soll geschaffen werden.

Aus diesem Grund hat ein Grundbesitzer aus dem Bezirk Spittal in Kärnten am Dienstag bei der örtlichen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag gestellt, seine Besitzungen "jagdfrei" zu stellen.

"Totale Zwangsbejagung" in Österreich

In Österreich sehe die Rechtsordnung eine "totale Zwangsbejagung" vor, in vielen anderen europäischen Ländern sei das nicht der Fall, argumentierte der VGT in einer Aussendung. In Frankreich, Luxemburg und zuletzt im Jahr 2012 in Deutschland sei ein Ende der Zwangsbejagung über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstritten worden. Mit dieser Argumentation soll nun auch die geltende Rechtsordnung hierzulande gekippt werden.

Jagd: Lobbyisten in den Landtagen

"Die Jägerschaft hält Österreich in einer eisernen Umklammerung, überall in den Landtagen haben sie ihre Lobbyisten sitzen. Auf europäischer Ebene längst entschieden, ist Österreich wieder einmal hinten nach", erklärte VGT-Obmann Martin Balluch. In seinem Antrag an die BH Spittal argumentierte der Grundbesitzer - er ist auch Rechtsanwalt -, dass die Wildpopulation durch die Jäger viel zu hoch gehalten werde und es ihm daher "trotz intensiver Aufforstungsbemühungen" bisher nicht gelungen sei, einen Jungwald heranzuziehen. Durch Fütterung und nicht regulierten Abschuss befinde sich insbesondere der Rehwildbestand auf "unnatürlich hohem Niveau", so der Antragsteller.

Wiederansiedlung von Wolf & Co. gefordert

Deshalb fordert der Kärntner die Wiederansiedlung von Wolf, Bär und Luchs "zur Kontrolle der Wildpopulation" sowie den Stopp jeglicher Fütterungsmaßnahmen. Zudem sollen auf seinen Grundstücken künftig keine Wildtiere mehr geschossen werden dürfen. Helmut Schell, stellvertretender Leiter der Bezirkshauptmannschaft Spittal bestätigte am Dienstag auf Anfrage der APA das Einlangen des entsprechenden Antrages. "Der Antrag wird jetzt geprüft, inhaltlich kann ich selbstverständlich nichts sagen, da es sich um ein laufenden Verfahren handelt", so Schell. Sollte er überhaupt behandelt werden können, kann man davon ausgehen, dass er alle Instanzen durchlaufen wird.

 

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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