"Ein Tierschutzgesetz zu schreiben und dann Kontrollen in der Landwirtschaft alle 50 Jahre und überhaupt keine in Privathaushalten zu verordnen ist sinnlos“, so Pfotenhilfe-Obfrau Johanna Stadler am Freitag. "Tierheime und Gnadenhöfe müssen aufgrund des gleichen Tierschutzgesetzes mindestens einmal pro Jahr kontrolliert werden. Das sollte für alle Tierhalter vorgeschrieben sein.“
Die Tierschutzorganisation fordert die zuständige Ministerin Pamela Rendi-Wagner auf, für den Vollzug ihres Tierschutzgesetzes auch die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen und mindestens jährliche Kontrollen zu verordnen. "Ein Tierschutzgesetz ohne Kontrolle ist, wie man immer wieder sieht, qualvoll und lebensbedrohlich für die Betroffenen", so Stadler abschließend.
Bei Verdacht: Anzeigen auch anonym möglich
Mangels Ressourcen können die Behörden aber nur anlassbezogen kontrollieren, also nach privaten Anzeigen aufgrund zufälliger Beobachtungen. Nachbarn trauen sich oft keine Anzeigen zu machen, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. "Hier muss man allerdings darauf hinweisen, dass Anzeigen auch anonym möglich sind und auch gemacht werden müssen. Denn Wegschauen ist bei offensichtlicher Tierquälerei auch strafbar", so Stadler. "Zuständig sind Bezirkshauptmannschaft und Polizei. Tierschutzorganisationen können anonyme Anzeigen zwar an die Behörden weiterleiten, einschreiten dürfen sie jedoch nicht, wie oft fälschlich angenommen wird."
(Quelle: salzburg24)