Tödliche Messerattacke

25-Jähriger in Innsbruck vor Gericht

ABD0006_20191121 - INNSBRUCK - ÖSTERREICH: Nach einer tödlichen Messerattacke in Innsbruck Ende November 2018, bei der ein 21-jähriger Vorarlberger getötet worden ist, steht am Donnerstag, 21. November 2019, ein 25-Jähriger vor dem Landesgericht Innsbruck. Der Beschuldigte soll die Tat in einem aufgrund von Schizophrenie zurechnungsunfähigen Zustand begangen haben. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Antrag auf Unterbringung. - FOTO: APA/BRIGITTE FORSTER

Veröffentlicht: 21. November 2019 11:48 Uhr
Nach einer tödlichen Messerattacke in Innsbruck Ende November des vergangenen Jahres, bei der ein 21-jähriger Vorarlberger getötet worden war, hat sich am Donnerstag ein 25-jähriger Afghane vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Der Mann soll die Tat in einem aufgrund von Schizophrenie zurechnungsunfähigen Zustand begangen haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der 25-Jährige sei "an Schizophrenie erkrankt und deshalb schuldunfähig", sagte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Er sei aber sehr gefährlich.

In Bogenmeile niedergestochen

Der junge Vorarlberger war mit einer Gruppe von Freunden mit dem Zug nach Innsbruck gefahren, um hier auszugehen, schilderte die Staatsanwältin die Tatumstände. Gegen 1.15 Uhr verließ die Gruppe ein Lokal in der sogenannten Bogenmeile, wobei das spätere Opfer als Letzter der Gruppe ging, als ihm plötzlich von hinten mit einem spitzen Werkzeug, wahrscheinlich mit einem Messer, in den Hals gestochen wurde.

Innsbruck: Video überführt 25-Jährigen

Die Freunde des Vorarlbergers hatten weder den Angriff mitbekommen, noch den flüchtenden Täter gesehen, so die Anklägerin. Durch eine Videoaufzeichnung sei man dem mutmaßlichen Täter aber auf die Spur gekommen. Ein Polizist habe den 25-Jährigen am Video identifizieren können. Die letzten Worte des Getöteten zu einem seiner Freunde seien "ein kleiner Afghane" gewesen, sagte die Staatsanwältin. Der Vorarlberger starb wenig später in der Innsbrucker Klinik.

Anwalt: "Lebt in einer anderen Welt"

Es gebe weder ein Motiv, noch wurde die Tatwaffe gefunden und auch die Videoaufzeichnung sei kein Tatbeweis, hielt der Verteidiger entgegen. Sein Mandant lebe in einer anderen Welt. "Er ist sich sicher, nichts Böses getan zu haben", sagte der Rechtsanwalt. Die Aussagen des 25-Jährigen seien widersprüchlich. "Er merkt aber selbst überhaupt nicht, dass das alles widersprüchlich ist", fügte der Verteidiger hinzu. Der Betroffene selbst wollte vor Gericht keine Aussagen machen.

(Quelle: apa)

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