Laut Verteidigungsminister Thomas Starlinger sind es Meteorologen und Flugsicherer. Ihnen gehe es aber nicht um das zusätzliche Geld, das sie bekommen würden, wenn sie an ihrem persönlichen Feiertag arbeiten müssten. Es sei ein Problem der Dienstverträge, die um bis zu 30 Prozent niedriger dotiert gewesen seien als in der Privatwirtschaft. Dieses Problem sei aber schon gelöst. Starlinger kündigte Gespräche mit den Betroffenen an.
Persönlicher Feiertag: Regelung nach EuGh-Urteil zu Karfreitag
Die Karfreitags-Regelung sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer einen persönlichen Feiertag im Jahr beantragen darf. Das muss mindestens drei Monate vorher geschehen. Dieser freie Tag wird zwar aus dem Urlaubskontingent verbraucht und ist damit kein zusätzlicher Urlaubstag. Die Regelung sieht allerdings vor, dass der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf diesen Tag hat und ihm eine Feiertagszulage zusteht, wenn er auf Ersuchen des Arbeitgebers an diesem Tag arbeiten muss.
Nötig geworden war diese Regelung, weil der Europäische Gerichtshof die alte Regelung, wonach für Evangelische in Österreich der Karfreitag ein Feiertag war, auf Antrag eines Mannes als gleichheitswidrig aufgehoben hatte. Die Regierung weigerte sich, den Karfreitag als zusätzlichen Feiertag für alle Österreicher einzuführen und so kam es zur derzeit gültigen Regelung.
Kritik: Neue Variante missbrauchsanfällig
Kritiker machen von Anfang an darauf aufmerksam, dass diese Lösung missbrauchsanfällig ist und - besonders leicht im Öffentlichen Dienst - dazu benutzt werden könnte, sich Feiertagszuschläge zu verschaffen.
(Quelle: apa)