Das bringt 2020

Aus für Plastiksackerl

Veröffentlicht: 28. Dezember 2019 08:50 Uhr
Abschied nehmen heißt es 2020 vom Plastiksackerl: Mit 1. Jänner gilt in Österreich das vom Nationalrat beschlossene Plastiksackerl-Verbot. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr Restbestände abverkauft werden, mit Anfang 2021 ist aber auch damit Schluss.

Ausgenommen sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Ebenfalls weiter im Handel bleiben ultradünne Knotenbeutel, die vor allem in Obst- und Gemüse-Abteilungen anzutreffen sind. Diese müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein.

Verbot für Käfighaltung für Legehühner

Ebenfalls in Kraft tritt zu Jahresbeginn das vollständige Verbot der Käfighaltung für Legehühner. Das Verbot wurde zwar bereits im Rahmen des Bundestierschutzgesetzes 2003 beschlossen, doch gab es für sogenannte ausgestaltete Käfige - also größere Käfige mit Scharrmöglichkeiten, Legenestern und Sitzstangen - eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2020.

Glyphosat-Verbot tritt am 1. Jänner 2020 nicht in Kraft

Das vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wird hingegen nicht wie vorgesehen am 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Das Gesetz wird nämlich von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein wegen eines Formalfehler nicht kundgemacht. Der Entwurf hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist

(Quelle: apa)

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