Grob fahrlässige Tötung?

Baby nach Geburt in OÖ gestorben: Arzt vor Gericht

Veröffentlicht: 13. Oktober 2023 11:39 Uhr
Nach dem Tod eines Babys kurz nach der Geburt in der Klinik Vöcklabruck muss sich der Gynäkologe nun vor Gericht verantworten. Ihm wird grob fahrlässige Tötung und grob fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
SALZBURG24 (alb)

Nach dem Tod eines Babys kurz nach der Entbindung in der Klinik Vöcklabruck muss sich ein Gynäkologe nun wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte entsprechende Medienberichte vom Freitag und spricht von "ungewöhnlicher und auffälliger Verletzung der fachärztlichen Sorgfaltspflichten" durch den Mediziner. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.

Schwere Behandlungsfehler bei Geburt in OÖ?

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt schwere Behandlungsfehler und Mängel bei der fachärztlichen Aufklärung der Mutter bei einer Entbindung im Dezember 2021 vor. Dadurch sei es zu einer Uterusruptur (einen Riss der Gebärmutter, Anm.) gekommen, die eine Notoperation notwendig gemacht habe. Das Baby starb acht Tage nach der Geburt aufgrund der dabei erlittenen Gehirnschäden. Bei der Mutter kam es zu großem Blutverlust. Seitens des Spitals wollte man den Fall unter Hinweis darauf, dass es ein laufenden Verfahren sei, nicht kommentieren.

(Quelle: apa)

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