Unsanfte Lösung

Bademeister soll Bursch in Steyr von "Zehner" gestoßen haben

Veröffentlicht: 17. August 2023 16:44 Uhr
Ein Schubser am Zehn-Meter-Turm in einem Freibad in Steyr sorgt derzeit für Wirbel. Ein Bademeister soll damit einen jungen Burschen unsanft ins kühle Nass befördert haben.
SALZBURG24 (OK)

Im Stadtbad Steyr dürfte ein Bademeister einen Burschen vom Zehn-Meter-Turm gestoßen haben, was dieser auch selber zugegeben haben soll. Eine mündliche Abmahnung sei bereits erfolgt, sagte der Geschäftsführer der Stadtbetriebe Steyr, Peter Hochgatterer. Der Vorfall soll sich am vergangenen Sonntag ereignet haben. Seither gehen in den sozialen Medien die Wogen hoch.

Was spielte sich am Zehn-Meter-Turm ab?

Demnach haben zahlreiche Augenzeugen beobachtet, wie der junge Badegast am Plateau stand und sich offenbar nicht zu springen traute. Da der Turm zu dem Zeitpunkt wieder gesperrt werden sollte, um den Bereich für Schwimmer zu öffnen, sei er von zwei Bademeistern dazu aufgefordert worden, den Bereich zu verlassen. Als der Gast dem nicht nachkam, sei einer der beiden zu ihm auf den Turm gestiegen, berichtete Hochgatterer, der sich am Donnerstag aus dem Urlaub gemeldet hat, den Hergang. Es sei dann wohl zu einer Auseinandersetzung gekommen.

Über das, was dann passierte, gibt es unterschiedliche Augenzeugenberichte. Der Badegast soll mit einem Fußtritt in die Tiefe befördert oder geschubst worden sein. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Der Betroffene hatte sich bis zum Donnerstag noch nicht gemeldet, auch eine Anzeige bei der Polizei lag vorerst noch nicht vor.

Bademeister von Steyr spricht von "Povokation"

Der Bademeister wiederum sprach in seiner Befragung am Montag von einer "Provokation" seitens des Jugendlichen. Anstelle zu deeskalieren, habe er aber offenbar dem Burschen einen Schubs gegeben, meinte Hochgatterer weiter. Dies sei "nicht tolerierbar", stellte er klar. Als "gelinderes Mittel" habe man eine Abmahnung ausgesprochen, ob weitere dienstrechtliche Konsequenzen nötig seien, werde die Materialsichtung ergeben. Laut dem Stand von Donnerstag sehe es jedenfalls nicht so aus, dass der Vorfall eine Entlassung rechtfertigen würde.

(Quelle: apa)

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