Alles wie gehabt

Bekannte 3-G-Regeln verlängert

++ THEMENBILD ++ Illustration zum Thema "Corona / Grüner Pass / Impfnachweis / Impfzertifikat / App". Das Gesundheitsministerium stellt in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechenzentrum eine App für den Grünen Pass zur Verfügung. Die digitale Anwendung soll eine sichere Offline-Speicherung der EU-konformen Zertifikate inklusive QR-Code sowie einen einfachen Vorweis selbiger bei Zutritten und Reisen innerhalb der Europäischen Union ermöglichen.
Veröffentlicht: 18. August 2021 14:44 Uhr
Die bereits gültigen Corona-Regeln werden verlängert. Die Bestimmungen zu Veranstaltungen und Zusammenkünften wird um vier Wochen (bis 17. September), alle anderen Vorgaben bis Ende September ausgedehnt. Eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) wurde am Mittwoch im Rechts- und Informationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht. Änderungen an den bestehenden Corona-Maßnahmen gibt es damit vorerst keine.

Die Bestimmungen zu den Veranstaltungen und Zusammenkünften können aus rechtlichen Gründen jeweils nur um vier Wochen verlängert werden - damit gilt bis 17. September für Zusammenkünfte ab 100 Personen weiterhin eine Anzeige-Pflicht.

3-G-Regeln in Österreich verlängert

Ab 500 Personen müssen sie von der lokalen Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist wie bisher ein umfassendes Präventionskonzept, hieß es aus dem Gesundheitsressort. Betroffen sind von dieser Verlängerung die Paragrafen 12 bis 16 der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung, die eigentlich mit Ablauf des 19. August außer Kraft treten würden.

Stöckl pro Mücksteins 1-G-Vorschlag

Zutritt nur für Geimpfte: Für Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ist die 1-G-Regel ab Oktober denkbar. Dafür sprach sich nun auch Gesundheits-Landesrat Christian Stöckl (ÖVP) aus, wie er …

Die übrigen ebenfalls in dieser Verordnung geregelten Maßnahmen werden ebenfalls verlängert - und zwar vorerst bis Ende September. "Eine Adaptierung der Maßnahmen ist aber abhängig von der epidemiologischen Lage jederzeit möglich", betonte man im Gesundheitsministerium in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Damit bleiben die bekannten Regeln aufrecht, allen voran die 3-G-Regel, die Österreich bereits am 19. Mai eingeführt hat. Damit gilt weiterhin, dass nur getestete, geimpfte oder genesene Personen Zutritt u.a. zur Gastronomie, zu körpernahen Dienstleistungen, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen, Kulturbetrieben (Ausnahme Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive) oder nicht öffentliche Sportstätten (etwa Fitness-Studios) haben.

(Quelle: apa)

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