Serientäter

Betrug mit Coldplay-Tickets: Kärntner fasst Haftstrafe aus

Veröffentlicht: 03. Dezember 2024 13:06 Uhr
Weil er rund 125 Personen durch vermeintliche Ticketverkäufe – unter anderem für Coldplay, Adele oder auch die Salzburger Festspiele – betrogen haben soll, wurde ein Kärntner heute zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 38-Jährige war schon früher wegen Betrügereien aufgefallen.

Weil er in insgesamt 125 Fällen vorgetäuscht hatte, Tickets für Coldplay-Konzerte oder Fußball-EM-Spiele verkaufen zu wollen, ist am Dienstag ein 38-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Den Betrugsopfern war ein Schaden von knapp 60.000 Euro entstanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Einen längeren Zeitraum der Verhandlung nahmen Fragen zu den insgesamt fünf Vorstrafen des Mannes in Anspruch. Begonnen hatte seine Betrügerkarriere schon früh: 2009, als er vortäuschte, teuren Rotwein über das Internet verkaufen zu wollen, teilweise um mehrere 1.000 Euro pro Flasche. „Da dürften Sie ja einer der ersten Onlinebetrüger bei uns gewesen sein“, bemerkte Richterin Michaela Sanin, die dem Schöffensenat vorsaß, zwar nicht anerkennend, aber doch interessiert.

Kärntner schon wegen Betrugs und Veruntreuung verurteilt

Weiter ging es zum Beispiel mit nicht bezahlten Sexdienstleistungen und einem richtig großen Brocken: 89.000 Euro, die er vor einem Jahr von seinem ehemaligen Arbeitgeber, einer Kärntner Sozialinstitution, veruntreute. Dafür fasste er schließlich ein Jahr Haft aus. Vor dem Haftantritt fielen bei dem 38-Jährigen dann offenbar alle Hemmungen. Einerseits fälschte er seinen Strafregisterauszug, um einen neuen Job zu bekommen. Und andererseits: „Ich habe gewusst, es ist eh egal, weil ich ohnehin ins Gefängnis muss.“ Also fing der 38-Jährige an, vorzutäuschen, dass er teure Tickets verkaufen wolle: Für die in wenigen Minuten ausverkauften Konzerte für Coldplay, für Spiele der Fußball-EM, für Adele oder die Salzburger Festspiele.

Als Grund führte der Kärntner immer wieder seine Spielsucht ins Treffen: „Es gehört sicher eine Selbstverantwortung dazu, aber ich war von der Sucht getrieben.“ Jeder einzelne ergaunerte Cent sei in Sportwetten geflossen. „Nach vier Verurteilungen wegen genau solcher Taten – hatten Sie denn kein schlechtes Gewissen?“, bohrte die Richterin nach. „Doch, aber ich hatte einen Tunnelblick“, gab der Mann zurück. Die meisten Betrügereien habe er sogar unter seinem richtigen Namen begangen – weshalb mit der Zeit enttäuschte Kartenkäufer sogar bei seinen Eltern nachgefragt haben, wann denn ihr Sohn die Karten liefern würde.

125 Menschen Opfer von Ticketbetrüger

Insgesamt 125 von ihnen gab es, sie wurden um knapp 60.000 Euro erleichtert. Und das sei auch noch nicht alles, hielt Staatsanwältin Barbara Baum fest. Denn die Polizei war bei ihren Ermittlungen auch auf weitere vermeintliche Verkäufe von Tickets für Billie Eilish-Konzerte gestoßen. Diese Konzerte finden erst im kommenden Mai statt - und die Tickets werden erst 48 Stunden vor dem Konzert freigeschaltet. Wie es die Staatsanwältin formulierte: „Die nächsten Opfer melden sich dann wohl erst im nächsten Frühjahr.“ Auf Nachfrage seines Verteidigers gab der 38-Jährige zu, mehr als 20 Mal solche Verkäufe vorgetäuscht zu haben, was die Schadenssumme noch um bis zu 8.000 Euro erhöhen könnte.

Staatsanwältin Baum verwies auf die „hohe kriminelle Energie“ des Mannes – nicht einmal seine Verurteilung wegen eines ähnlich gelagerten Delikts im Mai 2024 habe ihn beeindruckt: „Er ist aus dem Verhandlungssaal gegangen und hat genau das wieder gemacht, wegen dem er gerade verurteilt worden war.“

Darauf verwies auch Richterin Sanin in ihrer Urteilsbegründung: „Die Verurteilung zu einem Jahr Haft für Veruntreuung war offensichtlich zu wenig“, kommentierte sie, „Sie haben sofort weitergemacht.“ Dass der Mann an Spielsucht leide, möge zwar sein: „Aber es war gewerbsmäßiger Betrug, das heißt, Sie haben sich eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft.“ Dazu komme, dass der Mann schon seit dem Jahr 2009 wisse, dass man für solche Taten ins Gefängnis kommt.

Mit der Strafhöhe waren weder Verteidigung noch Staatsanwältin einverstanden, beide meldeten Berufung an.

(Quelle: apa)

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