Gericht entscheidet

Buwog-Affäre: Ex-Lobbyist Hochegger gesund genug für Haftstrafe

Der Angeklagte Peter Hochegger bei der Urteilsverkündung im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Grasser u.a. wegen Bestechungs- und Untreueverdachts bei der Buwog-Privatisierung.
Veröffentlicht: 16. September 2025 13:17 Uhr
Neue Wendung in der Buwog-Affäre: Der frühere Lobbyist Peter Hochegger soll trotz gesundheitlicher Beschwerden seine Haftstrafe antreten. Sein körperlicher Zustand würde laut Gericht keine weiteren Aufschübe rechtfertigen.

Der in der Buwog-Affäre verurteilte Ex-Lobbyist Peter Hochegger ist doch fit genug, um seine Haftstrafe anzutreten, berichtet der „Kurier“ in seiner Dienstagsausgabe. Das Oberlandesgericht hat die aufgrund eines Gutachtens getroffene Entscheidung des Erstgerichts bestätigt.

Hochegger könne nicht mehr gegen diese Entscheidung vorgehen. Zunächst habe er noch Haftaufschub wegen eines Hüftleidens erhalten.

Lobbyisten bringen gesundheitliche Beschwerden ein

Während Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser seine Strafhaft im Sommer bereits angetreten hat, hatten die Ex-Lobbyisten Walter Meischberger und Hochegger medizinische Gründe geltend gemacht, die gegen eine Haft sprechen sollen. Eine Entscheidung zu Meischbergers Vorbringen steht offenbar noch aus.

Grasser zu vier Jahren Haft verurteilt

Grasser wurde im Buwog-Prozess und in der Causa Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte zu vier Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu 3,5 Jahren. Der frühere Lobbyist Hochegger wurde zu 3 Jahren - davon 2 Jahre bedingt - verurteilt.

 

(Quelle: apa)

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