Der Zugang zur virtuellen Anzeige, die einem den Weg auf die Polizeiinspektion erspart, erfolgt über die Website oesterreich.gv.at.
Folgende Voraussetzungen, um von zu Hause aus per PC Anzeige erstatten zu können, müssen vorliegen:
- der Tatort muss in Österreich liegen
- der Täter muss unbekannt sein
- der Anzeiger muss zugleich der Geschädigte sein
- es darf keine weiteren Geschädigten geben
- außerdem ist eine Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur erforderlich
Online-Anzeige landet bei zuständiger Polizeidienststelle
Die Online-Anzeige wird automatisch an die zuständige Polizeidienststelle bzw. in Wien an das zuständige Polizeikommissariat weitergeleitet. Wird im Online-Formular als Tatort 'unbekannt' ausgewählt, bekommt sie die Dienststelle am Hauptwohnsitz des Bestohlenen zugestellt.
Anzeigenbestätigung als Ersatzdokument
Im Online-Formular kann ausgewählt werden, ob man die Anzeigebestätigung persönlich abholen möchte oder ob sie per Brief bzw. an das elektronische Postfach zugestellt werden soll. Werden der Diebstahl eines Führerscheines oder Zulassungsscheines angezeigt, und soll die Anzeigebestätigung als Ersatzdokument dienen, ist eine Zustellung nicht möglich. Liegt der Tatort in Wien, kann eine Anzeigebestätigung während des Parteienverkehrs beim zuständigen Polizeikommissariat abgeholt werden, liegt er außerhalb Wiens, erhält man diese nach telefonischer Vereinbarung in der zuständigen Polizeidienststelle.
Scherz-Anzeigen werden geahndet und bestraft
Ist ein sofortiges Einschreiten der Polizei - etwa bei Gefahr im Verzug - notwendig oder müssen - wie bei einem Wohnungseinbruch - Spuren gesichert werden, kann keine Online-Anzeige eingebracht werden. Ein missbräuchliches Ausfüllen und Versenden des Online-Formulars aus Jux und Tollerei wird geahndet und kann bestraft werden, warnt das Innenministerium.
(Quelle: apa)