Quarantänepflicht

Einreiseregeln bis Ende Mai verlängert

 Grenzkontrolle beim Grenzübergang Marktschellenberg in Fahrtrichtung Salzburg am Montag, 8. Februar 2021. 
Veröffentlicht: 19. März 2021 14:28 Uhr
Die aktuell geltende Einreiseverordnung wird bis einschließlich 31. Mai verlängert. Das teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit.

Seit 10. Februar müssen Einreisende zusätzlich zur Registrier- und Quarantänepflicht auch ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dies bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich – spätestens aber innerhalb von 24 Stunden – ein Test nachzumachen.

Corona-Regeln bei Einreise

Nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich. Der Zeitpunkt der Abstrichnahme darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden zurückliegen, bei einem Antigen-Test nur 48 Stunden. Für Pendler gilt, dass alle sieben Tage ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss – dies gilt sowohl für molekularbiologische als auch Antigen-Tests.

(Quelle: apa)

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