Der Wahrspruch der Geschworenen war einstimmig, und zwar in allen Anklagepunkten. Der vorsitzende Richter Manfred Herrnhofer sah das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen und eines Vergehens als erschwerend, dazu komme die Vorverurteilung.
Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Das Geständnis bezüglich des Betrugs sei nur teilweise erfolgt, dazu fehle die Reumütigkeit. Die Zweitangeklagte weise eine eingeschränkte Dispositionsfähigkeit auf, sei unbescholten und geständig, daher seien die 20 Jahre ausreichend. Die Erst- und Zweitangeklagte werden außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Drittangeklagte habe zahlreiche Betrugshandlungen gesetzt, auch noch, als bereits gegen sie ermittelt worden sei. Mildernd seien ihr Geständnis und ihr ordentlicher Lebenswandel. Aus spezial- und generalpräventiven Gründen sei eine bedingte Strafnachsicht nicht möglich gewesen.
Staatsanwältin Bettina Dumpelnik gab keine Erklärung ab. Christine Lanschützer, Verteidiger der Erstangeklagten, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Wolfgang Blaschitz, der die Zweitangeklagte vertritt, gab keine Erklärung ab. Auch der Anwalt der 62-Jährigen, Martin Prett, gab keine Erklärung ab.
(Quelle: apa)