Suizid nach Drohungen

Verfahren im Fall Kellermayr eingestellt

In Wels wurde der Mann freigesprochen, in Deutschland stellte man das Verfahren ein. Im Bild: Der damals 61-Jährige beim Prozess in Wels im März dieses Jahres. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 25. September 2025 07:01 Uhr
Nach dem Freispruch bei einem Prozess in Wels wurde nun im Fall Kellermayr das Verfahren in Deutschland eingestellt. Einem damals 61-Jährigen war vorgeworfen worden, die oberösterreichische Ärztin Lisa Maria Kellermayr in den Suizid getrieben zu haben.

Nach dem rechtskräftigen Freispruch eines Deutschen vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge im Fall der Ärztin Lisa Maria Kellermayr hat auch die Generalstaatsanwaltschaft München das Verfahren gegen ihn eingestellt. Die deutschen Ermittlungsbehörden begründen das damit, dass der Mann, der die Ärztin vor ein "Volkstribunal" stellen wollte, aus seiner "irrigen" Sicht nur mit einem Verfahren "vor künftigen, dann rechtmäßigen Gerichten" gedroht habe.

Kellermayr war mutmaßlich aus der Impfgegnerszene massiv im Netz bedroht worden. Im Sommer 2022 beging sie Suizid. Während ein offenbar nach wie vor unbekannter Täter, der unter dem Pseudonym "Claas" auftrat, sich in Folter- und Tötungsfantasien erging, schickte ein Deutscher unter seiner eigenen Adresse E-Mails bzw. Twitter-Nachrichten (heute X, Anm.) an Kellermayr, in denen er drohte, sie wegen ihrer Äußerungen zu Corona vor ein "Volkstribunal" zu stellen und sie "auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis" zu bringen.

Freispruch in Wels

Der damals 61-jährige Deutsche musste sich im Frühling vor dem Landesgericht Wels verantworten. Der Vorwurf lautete gefährliche Drohung mit Suizidfolge. Davon wurde er rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass seine Nachrichten mitursächlich für den Suizid der Impfbefürworterin waren. Für den Straftatbestand einer "gewöhnlichen" gefährlichen Drohung aus Deutschland wären die deutschen Behörden zuständig, erklärte die Richterin in Wels damals.

Beim Prozess hatte der Mann seine Nachrichten gar nicht bestritten - bzw. nicht durch seine Anwälte bestreiten lassen, denn selbst äußerte er sich kaum. Er sah allerdings nur ein wechselseitiges Streitgespräch, denn Kellermayr antwortete ihm immer wieder. Und die Verteidigung betonte, er habe mit "Volkstribunal" etwa den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gemeint.

Verfahren in Deutschland eingestellt

Nachdem der Welser Freispruch rechtskräftig geworden war, lag der Ball bei den deutschen Behörden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft München auf APA-Anfrage mitteilte, wurde mittlerweile das Verfahren gegen den 61-Jährigen aber auch in Deutschland "aus tatsächlichen Gründen" eingestellt.

"Grundsätzlich erfüllten die gegenständlichen Äußerungen nach Auslegung der Generalstaatsanwaltschaft München den Tatbestand der Bedrohung und enthielten Ankündigungen, die Geschädigte ohne rechtmäßiges Verfahren für längere Zeit einzusperren", so die Generalstaatsanwaltschaft. Aber unter Berücksichtigung eigener und der Welser Erkenntnisse "musste im Ergebnis jedoch davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte nach seiner - wenn auch irrigen - Vorstellung diese Bedeutung so nicht beabsichtigt hatte. Vielmehr ging er - irrig - davon aus, dass er gerade nicht mit rechtswidrigen Taten drohen würde, sondern dass der Geschädigten Verfahren vor künftigen, dann rechtmäßigen Gerichten bevorstünden". Dem Beschuldigten konnte damit kein Vorsatz nachgewiesen werden.

Bist du in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchst Hilfe?

Sprich mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Spezielle Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at

Wichtige Telefonnummern:

Angebote im Land Salzburg

(Quelle: apa)

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