Stützen kann man sich dabei auf eine Einschätzung des Europarechtlers Walter Obexer. Er sieht die Gefahr, dass mit entsprechenden Urteilen ein Bleiberecht durch rechtswidriges Verhalten erzwungen werden könne.
Mitschüler kämpfen um Bleiberecht für Tina
Zur Erinnerung: das georgische Mädchen war zwölfjährig mit ihrer jüngeren Schwester und ihrer Mutter nach diversen ablehnenden Bescheiden im Jänner des Vorjahres außer Landes gebracht worden. Der Familie war davor medial sowie seitens der Opposition und NGOs einiges an Unterstützung zuteilgeworden. Auch Mitschüler aus ihrem Gymnasium im ersten Wiener Gemeindebezirk machten sich lautstark für die Georgier stark, konnten die Abschiebung aber trotz einer Sitzblockade nicht mehr verhindern.
Mittlerweile ist das Mädchen mittels eines Schüler-Visums wieder in Österreich, die Abschiebung wurde als rechtswidrig anerkannt. Ihre Schwester und ihre Mutter leben dagegen weiter in ihrem Herkunftsland. Hoffnung für die Familie keimt nun auf, weil das Bundesverwaltungsgericht einer Beschwerde stattgab, die sich zwar nicht auf die Asyl-Bescheide, aber auf die Abschiebung bezog.
In Österreich geborenes Mädchen abgeschoben
Das BVwG verweist in seinem Urteil darauf, dass die in Wien geborene Tina bis zu ihrer Abschiebung mehr als zehn Jahre ihres Lebens in Österreich verbracht und somit "ihre grundsätzliche Sozialisierung" hier erfahren habe. Es sei daher von einem "sehr ausgeprägten Bezug" zu Österreich auszugehen. Sie habe sich zum Zeitpunkt der Abschiebung auch nicht mehr in einem „anpassungsfähigen Alter“ befunden. Vielmehr sei von einer "bereits starken Verwurzelung" in Österreich auszugehen und dass nur ein geringer Bezug zu Georgien bestehe. Der Vollzug der Abschiebung erwies sich für das BVwG ohne erneute Abwägung des Kindeswohls als „unverhältnismäßig“.
Asyl-Amt weist Vorwürfe zurück
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sieht dies anders, betont die mehrfache Prüfung des Kindeswohls im Zuge des Verfahrens und bezieht sich auch auf einen Rat Obwexers: "Eine solche Rechtsprechung würde für Asylwerber mit Kindern die Möglichkeit schaffen, durch rechtswidriges Verhalten ein Bleiberecht in Österreich zu erzwingen." Tatsächlich gab es alleine zwischen der letzten rechtskräftigen (negativen) Entscheidung im September 2019 und der Außerlandesbringung vier gescheiterte Versuche, weil sich die Familie entzog.
Klar sei, dass ein rechtswidriges Verhalten eines Elternteils einem minderjährigen Kind nicht vorgeworfen werden dürfe. Sehr wohl sei aber dieses Verhalten in die Gesamtabwägung der Interessen einzubeziehen und könne negative Folgen für das Kind nach sich ziehen, betont der Europarechtler. Dies entspreche auch der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. An dieses geht nun auch die Revision des Bundesamts.
(Quelle: apa)