Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Birgit Unterguggenberger meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. "Es war nicht leicht über den Fall zu beraten", schickte die Richterin ihrer Urteilsbegründung voraus. Sie sei sich sicher, dass irgendetwas gewesen sei, aber es stünde Aussage gegen Aussage. "Es war im Endeffekt zu wenig, um darauf einen Schuldspruch zu stützen. Deshalb sind Sie im Zweifel freigesprochen", sagte Gstrein in Richtung des Angeklagten.
Der 49-Jährige hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Der Mann behauptete, sich an das angebliche Opfer überhaupt nicht erinnern zu können. Laut dem Beschuldigten bestand zwischen ihm und dem damals Neunjährigen kein Kontakt und es habe auch keine Übergriffe gegeben. "Ich fühle mich nicht schuldig", sagte der Tiroler vor Gericht.
Die Staatsanwältin gestand in ihrem Schlussplädoyer zwar ein, dass Aussage gegen Aussage stehen würde, war aber dennoch von der Schuld des 49-Jährigen überzeugt. "Das Opfer hat keinen Grund den Angeklagten nach zehn Jahren zu Unrecht zu beschuldigen", meinte Unterguggenberger. Das Opfer leide bis heute unter den damaligen Vorfällen und wollte mit dieser Anzeige nun damit abschließen, fügte die Staatsanwältin hinzu.
(Quelle: salzburg24)