Glyphosat

Generelles Verbot verstößt gegen EU-Recht

Veröffentlicht: 14. Juni 2019 13:39 Uhr
Ein von SPÖ und FPÖ geplantes generelles Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat ist laut dem Europarechtsexperten Walter Obwexer derzeit nicht umsetzbar. In der EU-Pflanzenschutzverordnung, die auch für Österreich gilt, ist der Einsatz von Glyphosat nämlich noch bis Ende 2022 erlaubt. Österreich sollte besser versuchen, Anwendungsverbote durchzusetzen, sagte Obwexer der APA.

In der EU-Pflanzenschutzverordnung ist geregelt, welche Wirkstoffe etwa in der Landwirtschaft EU-weit eingesetzt werden dürfen. Erst 2017 hat die Kommission nach einer umfassenden Prüfung Glyphosat für weitere fünf Jahre – also bis 2022 – zugelassen. Die einzelnen Mitgliedsländer – oder auch Regionen – können nur in absoluten Ausnahmefällen ein Verbot von zugelassenen Wirkstoffen verhängen. Zuletzt ist etwa Kärnten mit einem Totalverbot gescheitert.

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Ein "nationaler Alleingang" sei nur unter zwei Bedingungen möglich, sagte der Europarechtsexperte den "Salzburger Nachrichten". Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die bei der Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren. Und es müssten spezielle Probleme etwa für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat gibt. "Keine dieser beiden Voraussetzungen ist erfüllbar, es bräuchte aber beide", meinte Obwexer.

EU-Kommission müsste zustimmen

Ein Beschluss eines Totalverbotes im Nationalrat hätte daher kaum eine Chance, auch umgesetzt zu werden. Dieses Verbot müsste nämlich der EU-Kommission zur Notifizierung – also zur Zustimmung – vorgelegt werden. "Das wird die Kommission nicht machen", sagte der Europarechtsexperte. Es ist auch nicht möglich, die Notifizierung zu umgehen, denn in diesem Fall könnten die Anwender Glyphosat einfach weiter verwenden, ohne dass sie dafür bestraft werden können.

Glyphosat für bestimmte Bereiche verbieten

Was aber sehr wohl möglich ist, ist der Beschluss eines – durchaus sehr massiven – Anwendungsverbotes von Glyphosat, dem die Kommission bei entsprechender Begründung auch zustimmen sollte. Mit dieser Variante konnte auch Kärnten schließlich noch den Einsatz des Unkrautvernichters gesetzlich beschränken. So könnte etwa in der Nähe von sensiblen Bereichen wie Kindergärten, Krankenhäusern oder Wohngebieten der Einsatz verboten werden. Auch der private Gebrauch kann beschnitten werden. "Man muss sich überlegen, scheitere ich mit einer Total-Version oder habe ich Erfolg mit einer Light-Variante", sagte Obwexer.

In Österreich ist der Einsatz von Glyphosat zuletzt zurückgegangen. 2018 wurden laut der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) rund 242 Tonnen verkauft, die Jahre davor waren es meist mehr als 300 Tonnen.

(Quelle: apa)

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