Buwog-Affäre

Grasser: Haftantritt spätestens zu Pfingsten erwartet

Karl-Heinz Grasser tritt seine Haftstrafe wohl spätestens nach Pfingsten an.
Veröffentlicht: 01. Juni 2025 16:15 Uhr
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde aufgrund der Buwog-Affäre zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, die er schon bald antreten dürfte. Denn bislang hat er keinen Antrag auf Haftaufschub gestellt.

Der in der Buwog-Affäre zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser dürfte in der kommenden Woche, allerspätestens nach Pfingsten, seine Haft in der Justizanstalt (JA) Innsbruck antreten. Davon ist insofern auszugehen, als ihm über seinen Verteidiger am 7. Mai die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt hat Grasser von Gesetzes wegen einen Monat Zeit, um in der für ihn zuständigen JA zu erscheinen.

Bislang kein Antrag auf Haftaufschub

Grasser hat bisher keinen Antrag auf Strafaufschub gestellt, bekräftigte zuletzt das Wiener Landesgericht für Strafsachen. Demgegenüber haben die Ex-Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger aus medizinischen Gründen Haftaufschub beantragt. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Sonntag auf APA-Anfrage erläuterte, wurden in beiden Fällen medizinische Sachverständige bestellt, die nun überprüfen sollen, ob die geltend gemachten gesundheitlichen Gründe vorliegen.

Vier Jahre Haft für Grasser

In der Regel dauert es sechs bis acht Wochen, bis eine Begutachtung und Befundung zur Frage einer Vollzugsuntauglichkeit abgeschlossen ist. Während Grasser in Sachen Buwog und in der Causa Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte rechtskräftig vier Jahre unbedingte Haft ausfasste, bekamen Meischberger dreieinhalb Jahre unbedingt und Hochegger drei Jahre, davon zwölf Monate unbedingt.

(Quelle: apa)

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