Österreich

Haftstrafe für 42-Jährige wegen versuchten Mordes

Urteilsspruch im Grazer Straflandesgericht
Veröffentlicht: 28. Mai 2013 18:00 Uhr
Eine Ungarin ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht von einem Geschworenensenat wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Sie soll im September vergangenen Jahres ihren Freund durch mehrere Messerstiche lebensgefährlich verletzt haben. Die Frau war nur teilweise geständig. Weder Staatsanwalt noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich weiß, dass die Sache passiert ist und dass ich ihn verletzt habe", meinte die Angeklagte zu dem blutigen Vorfall in Graz. An die Tat selbst wollte sie sich beim Prozess aber nicht erinnern. "Warum haben Sie zugestochen?", fragte Richter Karl Buchgraber. "Weiß ich nicht, ich erinnere mich überhaupt nicht, man hat mir das nur nachher gesagt", antwortete die Ungarin. "Was passiert, wenn man jemanden in den Bauch sticht?", wollte der Richter von der Frau wissen. "Er hat Schmerzen." "Mehr nicht?", hakte der Richter nach. "Darauf kann ich keine Antwort geben, ich weiß das nicht", so die 42-Jährige.

Die Frau war bei der Festnahme selbst blutüberströmt gewesen, anschließend war sie dann auch noch im Krankenhaus völlig ausgerastet und hatte getobt und alles beschmutzt. Zum Tatzeitpunkt hatte sie rund 2,5 Promille Alkohol im Blut, was bei ihr laut Staatsanwalt Hansjörg Bacher aber nur eine "mittelgradige Berauschung" zur Folge hatte, da sie Alkoholikerin ist.

Auch ihr um 30 Jahre älterer Freund hatte regelmäßig getrunken, und Streit gab es ebenfalls dauernd. Der Ankläger schilderte die schwere Kindheit und Jugend der Frau, in der von sexuellem Missbrauch über Schläge bis zu zahlreichen Schwangerschaften alles vorgekommen war. Als nun wieder einmal ein Streit eskalierte, griff die Frau zu einem Messer und stach auf den Mann ein, und zwar mindestens acht Mal in Bauch, Unterleib und Oberschenkel. "Sie wollte ihn zum Schweigen bringen", war der Staatsanwalt von der Tötungsabsicht überzeugt.

Das Martyrium der Frau breitete auch der Verteidiger in allen Details aus, seine Mandantin habe viele Jahre lang mit einem Mann gelebt, der sie "nur verwendet hat, damit sie für ihn Kinder kriegt und stehlen geht, weil sie mit ihren blonden Haaren nicht aufgefallen ist", war die Ansicht des Verteidigers. Tatsächlich hat die Angeklagte aber nicht diesen Mann, sondern einen anderen mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

(Quelle: salzburg24)

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