Die Anklagebehörde teilte laut "Kurier" dem Anwalt des Ex-FPÖ-Politikers Johann Gudenus mit, dass das Verfahren gegen die Frau fortgesetzt werde. Wie aus dem der Tageszeitung vorliegenden Schreiben hervorgeht, werde der Verdächtigen der Gebrauch einer falschen Urkunde, unbefugte Tonaufnahmen und strafbare Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht vorgeworfen.
Ein Jahr nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos, das zum Platzen der türkis-blauen Regierung geführt hatte, waren im Zuge der Fahndung nach der Frau Fotos veröffentlicht worden. Diese Maßnahme wurde dann aber widerrufen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hielt fest, dass die Fahndungsmaßnahme mit Blick auf den vorliegenden Tatverdacht als "unverhältnismäßig" einzustufen ist.
(Quelle: apa)