Moderate Nachfrage

Keine Anfrageflut durch Informationsfreiheit im Kanzleramt

Vor dessen Inkrafttreten am 1. September hat das Informationsfreiheitsgesetz einige Bedenken hervorgerufen. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 04. Oktober 2025 07:42 Uhr
Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September blieb der befürchtete Ansturm auf die Behörden aus. Laut Bundeskanzleramt wurden bisher rund 40 Anfragen gestellt – und alle fristgerecht beantwortet. Parallel dazu wächst das Informationsregister data.gv.at deutlich.

Vor dessen Inkrafttreten am 1. September hat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einige Bedenken hervorgerufen. Massenanfragen sind aber ausgeblieben, teilte nach dem Gemeindebund nun auch das Bundeskanzleramt mit. 40 Anfragen seien bisher eingegangen; und alle, die schon fällig waren, habe man fristgerecht beantwortet, hieß es aus dem Büro von Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP). Das Themenspektrum sei breit, angefragt wurden etwa Gutachten oder die Kosten von Maßnahmen.

Im September seien merklich mehr Anfragen gestellt worden als in vergleichbaren früheren Zeiträumen nach dem Auskunftspflichtgesetz. "Der große Ansturm blieb allerdings aus", so das Büro von Digitalisierungsstaatssekretär Pröll vor dem Wochenende gegenüber der APA. Und das, obwohl das Bundeskanzleramt oft als Anlaufstelle für alle Anfragen nach dem IFG gesehen werde.

500 zusätzliche Datensätze in Register

Die Anfragen an das Bundeskanzleramt würden gesichtet und von der Rechtsabteilung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen beantwortet. Kurze und konkrete Anfragen könnten rasch beantwortet werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien zuvor durch Schulungen und Sensibilisierung vorbereitet worden. Betreffen die Anfragen das Bundeskanzleramt nicht, würde man die Antragstellerinnen und -steller an die richtige Behörde verweisen.

Im Informationsregister unter data.gv.at seien seit Inkrafttreten des IFG 500 zusätzliche Datensätze veröffentlicht worden, auch sehe man eine Verdreifachung von Seitenaufrufen, Downloads und Verweildauer. Insgesamt sind dort über 57.000 Datensätze von rund 1.900 Stellen zu finden. Über das Register müssen Informationen von allgemeinem Interesse veröffentlicht werden - beispielsweise Verträge über mindestens 100.000 Euro. Allerdings gibt es bis zum 1. Dezember eine Übergangsfrist. Weiterhin vom Gesetz überzeugt zeigte sich Pröll: "Open Data schafft nicht nur Transparenz, sondern ermöglicht es, innovative Lösungen zu entwickeln und den digitalen Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken", betonte er.

(Quelle: apa)

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