#Ibizagate

Keine Gehaltsfortzahlung für Strache

Damit hat Strache kein Rückkehrrecht in den Nationalrat
Veröffentlicht: 23. Mai 2019 12:15 Uhr
Der nach der Veröffentlichung des sogenannten "Ibiza-Videos" zurückgetretene FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat sich nach APA-Informationen von der Nationalratswahlliste aus 2017 streichen lassen. Damit verliert er auch das Rückkehrrecht in das Parlament und den damit verbundenen Anspruch auf eine etwaige Gehaltsfortzahlung.

Das Ersuchen um Streichung erfolgte unmittelbar nach Straches Demissionierung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Eine Annullierung von der Wahlliste für die EU-Wahl am kommenden Sonntag sei indes nicht mehr möglich gewesen, erläuterte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, auf APA-Anfrage.

Dies könne Strache erst wieder am 12. Juni nach der Feststellung durch die Bundeswahlbehörde veranlassen. "Bis dahin sind die Wahllisten in Stein gemeißelt", so Stein.

Strache kandidiert weiter bei EU-Wahl

Strache kandidiert als 42. auf der Liste der Freiheitlichen für die Europawahlen. Sollte er also genügend Vorzugsstimmen erhalten - die gesetzliche Hürde liegt bei fünf Prozent der Stimmen, die auf eine Partei entfallen - könnte er ein Mandat ergattern. Auf dieses könne er freilich nach dem 12. Juni verzichten, bzw. sich dann von der Wahlliste streichen lassen.

Nach Ibizagate: FPÖ mit Motto "Jetzt erst recht"

Die FPÖ stellt ihr Wahlkampffinale für die EU-Wahl am Freitag unter das Motto "Jetzt erst recht". Statt dem zurückgetretenen Strache wird der designierte Parteichef Norbert Hofer neben Spitzenkandidat Harald Vilimsky und der Listendritten Petra Steger am Viktor-Adler Markt die Anhängerschaft mobilisieren. Die Veranstaltung beginnt um 15.00 Uhr.

(APA)

(Quelle: apa)

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