Verbindliches Urteil folgt

Kürzung von Familienbeihilfe verstößt gegen EU-Recht

Auch Studenten demonstrieren 2019 gegen die beabsichtigten Kürzungen der Familienbeihilfe. Jetzt dürfte fix sein: Die Indexierung verstößt gegen EU-Recht. 
Veröffentlicht: 20. Jänner 2022 11:14 Uhr
Die Indexierung der Familienbeihilfe verstößt laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten müssen in Österreich unabhängig vom Aufenthaltsort ihrer Kinder die gleichen Beihilfen und steuerlichen Vergünstigungen wie österreichische Arbeitnehmer erhalten können, heißt es am Donnerstag.

Die Betroffenen würden schlussendlich in gleicher Weise zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie österreichische Arbeitnehmer, argumentierte de la Tour. Eine Festsetzung der Höhe der Familienleistungen nach dem Wohnsitz stelle eine Verletzung des Freizügigkeitsrechts dar.

Indexierung mit 2019 in Österreich eingeführt

Mit 2019 hat Österreich einen Mechanismus zur Indexierung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien für EU-Bürgern eingeführt, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben. Damit soll die Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder angepasst werden. Vor allem für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern, die in Österreich aktiv sind, bedeutete diese Regelung hingegen zum Teil herbe Einbußen.

Regelung auch diskriminierend

Nicht nur verstoße die Regelung gegen geltende Vorschriften, sie sei auch noch diskriminierend, hieß es seitens der EU-Kommission. Die Indexierung gelte schließlich "nicht für österreichische Staatsangehörige, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiten und deren Kinder mit ihnen dort leben - obwohl ihre Situation vergleichbar ist." Die EU-Kommission reichte im Mai 2020 Klage beim EuGH ein.

Die EuGH-Schlussanträge sind Gutachten, an die sich die EuGH-Richter bei ihrer Entscheidung nicht halten müssen. Meist tun sie es aber. Ein verbindliches Urteil folgt in den kommenden Monaten.

"Entscheidung nicht überraschend"

"Die Entscheidung des EuGH-Generalanwalts kommt für mich nicht überraschend. Ich war immer dieser Überzeugung und habe das deshalb auch so erwartet", schrieb der ÖVP-EU-Mandatar und Erster Vizepräsident des Europaparlaments, Othmar Karas, auf Twitter. Auch für die Delegationsleiterin der Grünen im EU-Parlament, Monika Vana, kam der Schlussantrag "wie erwartet". Die Indexierung sei "ein Angriff auf das Grundrecht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen". Barbara Neßler, Grüne Familiensprecherin im Nationalrat, forderte von der zuständigen Ministerin Vorkehrungen für "die Rückzahlung der vorenthaltenen Summen aus den Beihilfen an die betroffenen Anspruchsberechtigten" zu treffen. Damit dies rasch nach einem EuGH-Urteil erfolgen könne.

Die Indexierung der Familienbeihilfe war ein von Anfang höchst umstrittenes Prestigeprojekt der türkis-blauen Koalition. Sowohl die Nachbarländer als auch Europaexperten hielten das Ansinnen schon vor Beschluss mit dem Europarecht für unvereinbar. Einsparen wollte Türkis-Blau mit der Indexierung 114 Millionen Euro jährlich. Gemäß einer parlamentarischen Anfragebeantwortung waren es 2019 freilich nur 62 Millionen.

(Quelle: apa)

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