Möglich ist das Aufrichten eines Baumes, das traditionell am 30. April erfolgt, im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit durch eine Firma oder Gemeindebedienstete, wie seitens des Ministeriums präzisiert wurde. Dies muss freilich ohne Zuschauer und mit den gültigen Sicherheitsauflagen wie dem Einhalten eines Mindestabstands von einem Meter zwischen den beteiligten Personen stattfinden.
Traditionelles Maibaumaufstellen unmöglich
Ein traditionell händisches Aufstellen des Maibaums ist nicht möglich, wie es in einem Schreiben der niederösterreichischen Bezirkhauptmannschaften hieß. Laut einem Bericht des "Kurier" wollten die Behörden das Baumaufrichten zunächst grundsätzlich untersagen. Mittwoch erfolgte nach Telefonaten mit den Bürgermeistern aber eine Anpassung.
In Graz wird der Maibaum am Hauptplatz mit einem Kran aufgestellt. Und zwar um 5.00 Uhr am Morgen, um Zuschauer zu vermeiden. Die für 1. Mai geplante Tanzveranstaltung fällt dagegen aus - ebenso wie die Festivitäten beim Umschneiden des Baumes, die für 27. Juni avisiert waren.
Ausgangsbeschränkungen bis 30. April
Die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen sind bis nächsten Donnerstag (30. April) in Kraft. Ob sich die wesentlichen Bestimmungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus am 1. Mai - wenn in vielen Orten im Normalfall Maifeste gefeiert werden - ändern werden, bleibt abzuwarten. Die Regierung will kommende Woche über das weitere Vorgehen informieren.
(Quelle: apa)