Es ändert sich nichts

Maske bleibt im Schulalltag erhalten

ARCHIV - 22.02.2021, Baden-Württemberg, Hemmingen: Eine Maske liegt in einer ersten Klasse an einer Grundschule mit Wechselunterricht auf einem Mäppchen neben einer Karte, mit der die Kinder ihre Emotionen gegenüber der Corona-Krise anzeigen können. In Baden-Württemberg steht ein Mann vor Gericht, weil er seine Tochter wegen der Maskenpflicht nicht in die Schule schickte. (zu dpa «Wegen Maskenpflicht nicht in der Schule - Vater vor Gericht») Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Veröffentlicht: 17. April 2022 09:59 Uhr
Unabhängig von den Lockerungen in vielen Bereichen bleiben die Maskenregeln an Schulen und Unis vorerst weitgehend aufrecht.
SALZBURG24 (mp)

Auch nach den Osterferien muss an den Schulen abseits vom Klassenzimmer bzw. Lernsälen ein Mund-Nasen-Schutz (bis zur Unterstufe) bzw. eine FFP2-Maske (Oberstufe, geimpfte/genesene Lehrer) getragen werden. Ungeimpfte und nicht genesene Lehrer brauchen überall eine FFP2-Maske. Auch an fast allen Unis bleibt nach Ostern die FFP2-Maskenpflicht bestehen.

Welche Corona-Regeln ab heute gelten

Ab dem heutigen Karsamstag gelten neue Corona-Regeln. In der Gastronomie gibt es ab dann Tag wie Nacht gar keine Einschränkungen mehr.

Eigene rechtliche Grundlagen für Schulen und Unis

Sowohl für den Schul- als auch für den Hochschulbereich gelten nicht die allgemeinen Regeln, sondern mit der Covid-19-Schulverordnung bzw. dem Covid-19-Hochschulgesetz eigene rechtliche Grundlagen. Für den Schulbereich erlässt der Bildungsminister die Corona-Vorgaben, im Hochschulbereich erledigt das die jeweilige Einrichtung selbst.

Masken-Regeln bleiben in Schulen beim Alten

Im Bildungsministerium will man für die Schule die aktuellen Masken-Regeln vorerst nicht ändern. Den Großteil der Zeit brauchen die Schülerinnen und Schüler die Masken nicht mehr - im Unterricht bzw. auch in der Pause im Klassenraum sind sie nicht mehr verpflichtend. Getragen werden müssen sie aber etwa am Gang oder im Speisesaal (außer beim Essen). Die kurz vor den Ferien erlassenen neuen Vorgaben gelten ohnehin erst ab 19. April. Sie sehen neben der unveränderten Maskenregelung unter anderem einen verpflichtenden PCR-Test pro Woche vor (bisher mindestens zwei). Antigentests gibt es nur mehr bei Bedarf, also vor allem nach positiven Fällen in der Klasse.

Jede Uni mit eigenen Corona-Maßnahmen

An den Unis ist es etwas unübersichtlicher, da jede Hochschule selbst ihre Corona-Vorgaben regelt. Hier enden die Osterferien meist erst am 24. April. An manchen Unis sind erst vor kurzem die G-Regeln gefallen, andere verzichten erst ab der kommenden Woche darauf, an manchen wurde die 3-G-Pflicht sogar bis Ende April verlängert. Fast alle wollen aber zumindest vorerst die FFP2-Maskenpflicht beibehalten - vielfach im gesamten Gebäude, an manchen Einrichtungen nur im Hörsaal/Labor bzw. bei Prüfungen. Die Musikuni Graz hat die Vorgabe ausgegeben, dass die Maske in allen Räumen verpflichtend ist, sobald sich eine anwesende Person dies wünscht. Die Technische Universität (TU) Graz hat dagegen angekündigt, ab 25. April alle Corona-Beschränkungen inklusive Maskenpflicht zu streichen.

(Quelle: apa)

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