Offener Brief

Österreich und acht weitere EU-Länder für Aufweichung von Menschenrechtskonvention

Bundeskanzler Christian Stocker unterschrieb den offenen Brief für Österreich. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 23. Mai 2025 15:04 Uhr
Um die Ausweisung ausländischer Straftäter:innen zu vereinfachen fordern neun EU-Länder - darunter auch Österreich - die Aufweichung der Menschenrechtskonvention. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) forderte mehr Spielraum.

Neun europäische Länder, darunter Österreich, haben dazu aufgerufen, die Ausweisung ausländischer Straftäter zu vereinfachen. Einen entsprechenden offenen Brief auf Initiative Dänemarks und Italiens über die Neuauslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Bereich Migration unterzeichnete Donnerstag auch Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP). "Wir sollten auf nationaler Ebene mehr Spielraum haben, um zu entscheiden, wann wir kriminelle Ausländer ausweisen", heißt es.

Genannt werden etwa Fälle von schweren Gewaltverbrechen oder Drogenkriminalität. Die Unterzeichner betonen weiters, die Staaten müssten in der Lage sein, wirksame Maßnahmen gegen feindliche Staaten zu ergreifen, die durch die Instrumentalisierung von Migranten versuchten, "unsere Werte und Rechte gegen uns zu verwenden".

Diskussion über Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Auslegung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) habe in einigen Fällen die Fähigkeit eingeschränkt, die demokratischen Gesellschaften und die Bevölkerung vor den heutigen Herausforderungen zu schützen, betonen die Unterzeichner. "Wir wollen unser demokratisches Mandat nutzen, um eine neue und offene Diskussion über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu starten", heißt es in dem Schreiben. "Wir müssen das richtige Gleichgewicht wiederherstellen."

Der offene Brief geht nach Angaben aus dem Bundeskanzleramt zurück auf eine Initiative der dänischen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen und der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und wird neben Bundeskanzler Christian Stocker von den Regierungschefs aus Belgien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Polen unterstützt.

Aus dem Bundeskanzleramt hieß es weiter, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sei eine tragende Säule der Rechtsstaatlichkeit und stehe in Österreich sogar im Verfassungsrang. Österreich zählt zu den stärksten Unterstützern von Völkerrecht, Rechtsstaatlichkeit und internationaler Gerichtsbarkeit. Weder die Bedeutung der Menschenrechte noch die Unabhängigkeit und Autorität des EGMR würden in Frage gestellt.

Anpassung an aktuelle Herausforderungen gefordert

Bei dem Vorstoß gehe es darum, den Herausforderungen unserer Zeit adäquat entgegenzutreten und innovative Lösungen anzudenken, insbesondere wenn es um die Abschiebung straffälliger Migranten gehe. Die Bürger in Europa würden sich zurecht Lösungen erwarten. Es müsse in Rechtsstaaten und stabilen Demokratien möglich sein, so eine Diskussion zu führen. Die Auslegung des Konventionsrecht im Bereich der Migration müsse an die Herausforderungen und Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Die rechtlichen Hindernisse bei Abschiebungen von Migranten, die schwere Straftaten begangen hätten, seien nicht erklärbar.

(Quelle: apa)

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