Freiwillige Eintragung

Meistertitel darf ab sofort in Dokumenten stehen

Die AK will die prekäre Lage von Praktikanten verbessern (Symbolbild).
Veröffentlicht: 21. August 2020 09:17 Uhr
Personen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben, könne den Titel Meister oder Meisterin ab morgen, Freitag, in öffentliche Urkunden eintragen lassen. Die Kurzform lautet auf Mst. bzw. Mst.in. Für die freiwillige Eintragung ist die Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses bei den urkundenausstellenden Behörden notwendig.

In sozialen Netzwerken wurde der neue Titel zuletzt teilweise hämisch beurteilt, schließlich wird Österreich scherzhaft oft als "Land der Titel" bezeichnet. Da hält die Wirtschaftskammer dagegen: "Der hohe Stellenwert der beruflich-praktischen Ausbildung wird dadurch betont, Meisterleistungen werden sichtbar gemacht", so Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ, am Donnerstag in einer Aussendung. Der Obmann der Salzburger Wirtschaftskammer, Josef Mikl, betont: "Für diese Aufwertung des Meistertitels haben wir viele Jahre gekämpft. Eine überfällige Anerkennung für eine der wichtigsten Ausbildungsformen Österreichs."

Signal an Lehrlinge

Zu den Punkten, warum es wichtig sei, den Stellenwert des Meisters zu betonen gehöre etwa, dass die erfolgreiche Meisterprüfung oft der Einstieg in Positionen mit Führungsverantwortung oder in die unternehmerische Selbstständigkeit sei, so Scheichelbauer-Schuster. Zudem bringe der Titel einen Imagegewinn. Ohne Meister gebe es auch keine Lehrlinge - und gleichzeitig sei der neue Titel ein Signal an Lehrlinge, was sie erreichen könnten.

Handwerksmeister gleichwertig mit Bachelor-Abschluss

Der Titel eines Handwerksmeisters ist im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) dem Niveau 6, gleichwertig einem Bachelor-Abschluss oder der Ingenieur-Qualifikation, zugeordnet.

(Quelle: salzburg24)

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