Corona-Krise

Nachtlokale befürchten Pleitewelle

ZU APA0241 VOM 24.3.2016 - Außenaufnahme des Wiener Gürtellokals Chelsea, aufgenommen am Mittwoch, 23. März 2016, in Wien. Das Wiener Chelsea begeht demnächst seinen 30. Geburtstag. Gegründet im Frühjahr 1986 in einem Josefstädter Wohnhaus, übersiedelte das Lokal 1995 an den Gürtel.
Veröffentlicht: 23. April 2020 12:38 Uhr
Die Öffnung der Gastronomie gerät langsam in Sichtweite. Restaurants und Kaffeehäuser könnten nach derzeitigen Regierungsplänen ab Mitte Mai wieder aufsperren. Nachtlokale werden jedoch voraussichtlich noch bis Herbst geschlossen bleiben müssen. PR-Experte Stefan Ratzenberger fordert daher mehr Unterstützung für die Branche.

Den Gastronomen drohe eine Pleitewelle. Rund zwei Drittel aller Diskotheken, Clubs und anderer Nachtlokale könnten die Coronakrise nicht überleben. Dabei erwirtschafte die Nachtgastronomie allein in Wien rund eine Milliarde Euro im Jahr und sei daher "ein nicht zu vergessender Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor für die Stadt", so der Vertreter zahlreicher prominenter Gastronomen.

Branche stärker unterstützen

Um die Branche stärker zu unterstützen, schlägt Ratzenberger einen partiellen Steuerausgleich für die ab März 2020 entstandenen Umsatzverluste in der Branche vor. "Für jeden geschlossenen Monat könnte die für den gleichen Vorjahreszeitraum festgesetzte und gezahlte Mehrwertsteuer abzüglich des Vorsteuerbeitrags rückwirkend erstattet werden," hieß es in einer Aussendung des PR-Experten.

Wie viel Geld das für einen Lokalbetreiber im Durchschnitt bringen würde, sei wegen der sehr unterschiedlichen Größenordnungen nur schwer abzuschätzen, so Ratzenberger zur APA. Monatlich könnten auf diese Art jedoch rund 15 bis 17 Prozent der im Vorjahreszeitraum erzielten Umsätze an die Unternehmer zurückfließen. Das Geld könne zwar alleine nicht unbedingt vor einer Insolvenz bewahren, wäre aber ein wesentlicher Beitrag für die Eigenmittel, die notwendig seien, um wiederum Förderungen bei einer Bank beantragen zu können.

Reduzierter Mehrwertsteuersatz gefordert

Nicht nur während der aktuellen Krise, sondern auch nach der Wiederöffnung müssten die Lokalbetreiber steuerlich unterstützt werden, und zwar mit der "Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf gastronomische Umsätze ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung." Damit könnten Umsatzausfälle ausgeglichen werden und Kredittilgungen besser ermöglicht werden. Die Steuerreduktion wäre auf Zeit gedacht, so Ratzenberger. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz liegt bei 10 Prozent, während der normale Mehrwertsteuersatz 20 Prozent beträgt.

(Quelle: apa)

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