Medienbericht

Aus Benkos Luxusvilla soll Wellnesshotel werden

Veröffentlicht: 09. März 2025 15:28 Uhr
Aus der Innsbrucker Villa des insolventen und in U-Haft sitzenden René Benko soll offenbar ein Wellnesshotel werden. Ein Betreiber werde nun gesucht.

Die Familie des insolventen Signa-Gründers René Benko ist offenbar aus ihrer Villa im Innsbrucker Stadtteil Igls ausgezogen. Wie das deutsche "Manager Magazin" zuerst berichtete, soll die Laura Privatstiftung als Eigentümerin der Villa Pläne für einen Umbau haben: Ein Wellnesshotel soll in dem Gebäude hoch über der Innsbrucker Innenstadt entstehen.

Neue Pläne für Benko-Villa

Dem Vorstand der Stiftung unter der Führung des deutschen Unternehmers Thomas Limberger schwebe nun eine Umgestaltung des Anwesens vor, hieß es. Medienberichten zufolge gibt es in der 5.500 Quadratmeter großen Villa bereits einen großen Wellnessbereich. Ein Hotelbetreiber werde nun gesucht. Der gefallene Immobilien-Tycoon war indes nicht direkt vom Umzug betroffen, er sitzt seit Ende Jänner in Wien in Untersuchungshaft. Ihm wurde unter anderem Untreue und betrügerische Krida vorgeworfen.

Das Objekt in Igls befindet sich bereits seit 2006 im Besitz der Laura Privatstiftung. Benkos Mutter fungiert dort als Erststifterin. Über die Stiftung soll sie monatlich 238.500 Euro an Miete bezahlt und die Familie ihres Sohnes in der Luxusvilla wohnen lassen haben. Aus der Festnahmeanordnung war indes hervorgegangen, dass für die Villa monatelang keine Miete mehr bezahlt worden sei.

Umstrittene Rolle der Mutter als Erststifterin

Die Rolle der Mutter als Erststifterin ist jedoch juristisch umstritten. Andreas Grabenweger, Masseverwalter im Benko-Insolvenzverfahren, geht seit einigen Monaten dagegen vor. Er ging davon aus, dass René Benko stets die Kontrolle über die beiden Stiftungen - der Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie der Ingbe-Stiftung im liechtensteinischen Vaduz - behielt, in denen jeweils ein großes Vermögen "geparkt" sein soll. Die Mutter habe er quasi nur als "Strohfrau" vorgeschoben. Eine dahingehende zivilrechtliche Klage war zuletzt jedoch abgewiesen worden. Mit der Einbringung einer neuen Klage war gerechnet worden.

Bildergalerien

(Quelle: apa)

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