Die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) und Hospiz Österreich fordern mehr Aufklärung über die Sterbeverfügung. Denn Betroffenen fehle es häufig an klar definierten Anlaufstellen und Ansprechpersonen. "Zu einer guten Hospizbetreuung gehört auch, dass Menschen wissen, dass es sie gibt", erklärte Barbara Schwarz, Präsidentin von Hospiz Österreich, bei einer Pressekonferenz am Freitag.
Laut der Expertin bedarf es zudem einer Enttabuisierung des Themas. Palliativmedizin richte sich "immer an das Leben", auch unheilbar Erkrankte ließen sich oft jahrelang gut betreuen. Eine Entscheidung für den Suizid sei zwar zu respektieren, so OPG-Präsidentin Gudrun Kreye, aber "Ressourcenknappheit darf niemals ein Grund sein, dass sich jemand für den assistierten Suizid entscheidet".
Mangelndes Wissen unter Medizinern
Zudem wollen die Fachgesellschaften mehr Curricula zu Hospiz und Palliative Care in der Medizinerausbildung. "Es nützt nichts, nur eine gute Palliativstation im Haus zu haben, wenn das der Rest der Ärzteschaft eines Spitals nicht mitträgt und diese Menschen nicht auch für Konsiliardienste heranzieht."
Eine Umfrage unter Österreichs Ärzten ergab laut der OPG-Präsidentin "erschreckende" Ergebnisse. Manchen Medizinern sei der Unterschied zwischen palliativer Sedierung, Euthanasie und assistiertem Suizid gar nicht bekannt. Hinsichtlich der Abläufe gebe es ebenfalls erhebliche Wissenslücken.
Forderungen an die Regierung
Auch die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) kritisierte am Freitag den aktuellen Stand des Sterbeverfügungsgesetzes. "Niemand fühlt sich für den assistierten Suizid zuständig", heißt es in einer Aussendung. Sterbewillige Menschen würden teilweise aus den Versorgungsketten herausfallen.
In dem Schreiben schlägt die Organisation vor, etwa die Professionalisierung von Suizidhilfe sowie die Weiterbildung in relevanten Gesundheitsberufen gesetzlich zu verankern. Außerdem sollen die Gesetzgeber den Betroffenen ein Recht auf Information zur Suizidhilfe garantieren.
Mehr Sicherheit bei Präparat-Ausgabe
Besonders problematisch sei eine fehlende Kontrolle von Abgaben und Rücknahmen der Suizidpräparate. OPG-Präsidentin Kreye fordert daher die strengere Dokumentation: "Nicht um die Menschen, die das in Anspruch nehmen, zu kontrollieren - sondern um Sicherheit für die Umgebung zu schaffen." Andernfalls könnten die tödlichen Präparate in falsche Hände geraten. Die ÖGHL will hier zusätzlich eine Strafbarkeit für die unbefugte Weitergabe.
Seit 2022 ist der assistierte Suizid für schwer oder unheilbar kranke Menschen in Österreich gesetzlich erlaubt. Im Vorjahr nahmen 112 Österreicher die Möglichkeit der Sterbeverfügung in Anspruch. Eine Online-Plattform der OPG (www.ascirs.at) soll Erfahrungen mit der Sterbehilfe sammeln und für Betroffene zugänglich machen.
(Quelle: apa)

 
  


