"Anfangsverdacht ausreichend"

Novomatic-Hausdurchsuchung war rechtmäßig

Die Novomatic-Zentrale am Mittwoch, 5. Februar 2020, in Gumpoldskirchen. 
Veröffentlicht: 20. September 2021 15:31 Uhr
Der niederösterreichische Glückspielkonzern Novomatic ist mit seiner Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung im Februar 2021 abgeblitzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe dieser nicht Folge gegeben, teilte das Gericht am Montag mit. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte am 11. Februar 2021 nicht nur die Wohnung von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) durchsucht, sondern auch den Novomatic-Firmensitz in Gumpoldskirchen.

Der Richter begründete seine Entscheidung mit einem "ausreichenden Anfangsverdacht zum Zeitpunkt der Bewilligung".

Ermittlungen gegen Novomatic

Bei den Ermittlungen geht es um ein Steuerproblem von Novomatic in Italien, bei dem ÖVP-Chef Sebastian Kurz als damaliger Außenminister helfen sollte. Der damalige Novomatic-Chef Harald Neumann stellte in einer Chatnachricht eine "Spende" in Aussicht. Er schrieb Blümel: "... bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz (erstens wegen Spende und zweitens bezüglich einen Problemes das wir in Italien haben)".

Konzern blitzt mit Beschwerde gegen Hausdurchsuchung ab

Die Ermittlungen der Korruptionsfahnder nicht noch nicht abgeschlossen. Zumindest mit seiner Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung im Februar 2021 ist der Glücksspiel-Konzern nun abgeblitzt. Sowohl Novomatic als auch die ÖVP-Politiker haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldvermutung.

(Quelle: apa)

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