- Ausgangssperre
- Gastronomie
- Handel
- Maßnahmen im Sport
- Hochzeiten und Co
- Situation in Alten- und Pflegeheimen
Schon seit Donnerstag spät Abend kursieren Verordnungsentwürfe, die zwar nicht endgültig sind, aber wohl bereits die Richtung angeben.
Ausnahmen der Ausgangssperre
Das Haus nach 20 Uhr verlassen kann man etwa, weil man in die Kirche will. Auch die Grundbedürfnisse von Tieren müssen erfüllt werden können, also Gassi-Gehen. Zudem darf man einen Familienbesuch machen. Dazu kommen logischerweise Fahrten zur Arbeit oder notwendige Hilfsleistungen sowie Sportausübung.
Gerungen wird noch darum, ob die Oberstufe für den Lockdown auf Distance-Learning umstellen muss. Grundsätzlich werden Kindergärten und Schulen aber offen bleiben.
Regeln für Spaziergänge
Was Spaziergänge betrifft, darf man sich zu sechst in einer Gruppe bewegen, wobei die Personen nur aus zwei Haushalten kommen dürfen. Kinder kommen noch dazu.
Grundsätzlich muss der 1-Meter-Abstand nicht zwischen Personen eingehalten werden, die zumindest teilweise einen gemeinsamen Haushalt haben, also in der Regel Paare mit zwei Wohnungen.
Was die Gastronomie betrifft, wird diese auf Lieferservices und Take-away beschränkt. Wie lange man sich die Speisen abholen kann, wird von der Ausgestaltung der Ausgangsregelung abhängen. Vorerst war geplant, dass man von 20 bis 6 Uhr das Haus nur in Ausnahmefällen verlassen kann. Ganz fix war es allerdings nicht, ob hier nicht doch noch Spielraum für eine Verkürzung dieser Phase besteht. Offen bleiben Kantinen (Arbeitsstätte, Spitäler, Pflegeheime, Horte), Speisewägen sowie Hotelrestaurants für Gäste dieses Behergungsbetriebs (bis maximal 20 Uhr).
Freilich werden in den Unterkünften keine Touristen mehr beherbergt werden dürfen. Nur jene, deren Urlaub schon läuft, dürfen ihn gemäß dem Entwurf bis zum geplanten Ende genießen. Ansonsten dürfen nur Personen auf Dienstreisen oder die eine Wohnmöglichkeit brauchen, mit Zimmern versorgt werden.
Personenbegrenzung im Handel
Zwar entkommt der Handel diesmal im Gegensatz zum ersten Lockdown einer Schließung, doch kehren die Personenbegrenzungen zurück. Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist das Geschäft kleiner, darf nur eine Person eingelassen werden. Am Ort der beruflichen Tätigkeit ist zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, "sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann". Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund/Nasen-Schutzes dort, wo es nicht ohnehin (wie in Geschäften) vorgeschrieben ist, kann nur im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer erlassen werden.
Nach APA-Informationen dürfen Friseure ebenso offen halten wie Kosmetiksalons, Pediküre und ähnliches. Allerdings darf nur eine Person pro zehn Quadratmeter betreut werden. Auch Physiotherapie und Massage bleiben gestattet, ebenso Solarien und auch Hundeschulen.
Corona-Maßnahmen und Sport
Eng wird es im November mit Freizeitvergnügungen. Sport ist zwar noch möglich, aber nur wenn man sich körperlich nicht zu nahe kommt – also Joggen Ja, Fußballspielen nein. Fitnessstudios sind ebenso geschlossen wie Yogastudios und auch Schießstände. Outdoor-Sportanlagen wie Tennisplätze und Golfanlagen stehen jenen, denen es nicht zu kalt ist, weiter zur Verfügung. Einzig Profisportler können ihrer Tätigkeit mehr oder weniger uneingeschränkt nachgehen, wobei bei Sportveranstaltungen kein Publikum mehr erlaubt ist. Sprich, mit Inkrafttreten der Verordnung wird beispielsweise der Fußball-Europacup nur noch via TV zu betrachten sein.
Gleich ganz zusperren müssen Bäder, Freizeitparks, Tanzschulen, Indoor-Spielplätze und vieles mehr. Ausgenommen wären laut Entwurf Museen, Zoos, Bibliotheken und Parks.
Veranstaltungen verboten
Veranstaltungen werden grundsätzlich verboten, explizit angeführt sind etwa kulturelle und sportliche Events, aber auch Messen, Gelegenheitsmärkte, Ausstellungen und Kongress. Wer trotz Lockdown heiraten will, kann das tun, allerdings nur standesamtlich und ohne Feier im öffentlichen Raum. Lässt man es daheim krachen, kann das jedoch nicht verhindert werden.
Einzig Begräbnisse können weiter stattfinden, wobei aber nur noch 50 Trauergäste zugelassen werden dürften. Ausgenommen vom Veranstaltungsverbot sind etwa Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien oder Veranstaltungen zu religiösen Zwecken.
Situation in Alten- und Pflegeheimen
Mitarbeiter dürfen Alten-, Pflege- und Behindertenheime nur betreten, wenn zwei Mal pro Woche ein molekularbiologischer oder Anti-Gen-Test auf Corona durchgeführt wird und dessen Ergebnis negativ ist. Besucher dürfen diese Einrichtungen nur betreten, wenn unmittelbar beim Eingang ein Anti-Gen-Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist, oder während des Besuchs durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird. Zugelassen ist nur ein Besucher pro Patient, ausgenommen ist Palliativ- und Hospizbegleitung. Für Kranken- und Kuranstalten gelten die selben Regelungen außer der Beschränkung auf eine Person pro Tag.
Dazu kommen neben einer praktisch überall in Innenräumen geltenden Maskenpflicht noch etliche kleinere Regelungen, beispielsweise ein Verbot überfüllter Autos. Pro Reihe dürfen nur zwei Personen sitzen, so es sich nicht um Menschen aus dem gleichen Haushalt handelt.
Eingeschränkter Parteienverkehr bei Polizei
Wie die Salzburger Polizei am Nachmittag in einer Aussendung bekanntgab, ist der Parteienverkehr in der Landespolizeidirektion ab 3. November bis auf Widerruf eingeschränkt. Eine Kontaktaufnahme soll demnach grundsätzlich auf elektronischem Weg erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, können Anfragen auch telefonisch gestellt werden. Nur in Ausnahmefällen und nach Terminvereinbarung können Parteien persönlich in der LPD erscheinen.
Opposition schon jetzt wütend
Eine parlamentarische Zustimmung braucht wohl die ein oder andere Maßnahme, nämlich durch den Hauptausschuss. Das könnte das Inkrafttreten ein wenig verzögern. Die Rede war heute schon von Montag, aber auch von Dienstag oder Mittwoch. Wie lang der Lockdown gelten wird, ist noch offen. Vermutet wird aber der ganze November.
Bevor all das in Kraft tritt, hat die Regierung noch das ein oder andere Gespräch zu absolvieren. Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird informiert, mit den Landeshauptleuten und den Oppositionschefs wird per Video konferiert. Dass jetzt schon Entwürfe in der Öffentlichkeit kursieren, regte die SPÖ schon einmal auf, da man sich nun zu einem "Scheingespräch" eingeladen sieht. Die FPÖ will ohnehin keinesfalls mitgehen und sah in der Verordnung "die Bankrotterklärung einer Regierung".
(Quelle: apa)