Ab 2021

Pflegegeld wird österreichweit erhöht

Veröffentlicht: 19. Dezember 2020 08:18 Uhr
Das Pflegegeld wird im kommenden Jahr 2021 routinegemäß angehoben - und zwar um 1,5 Prozent. Was das für Pflegegeldbezieher bedeutet und welche Pläne die Bundesregierung für den Pflegebereich hat.

Die Erhöhung bedeutet etwa für die Pflegegeldbezieher in Stufe eins künftig ein monatliches Pflegegeld von 162,5 Euro (statt bisher 160,10 Euro). In Stufe sieben gibt es künftig 1,745,10 Euro (statt 1.719,30).

In Stufe zwei werden künftig 299,60 Euro ausbezahlt (bisher 295,20), in Stufe drei 466,80 Euro (bisher 459,90). In der vierten Stufe gibt es 700,10 Euro (689,80), in der fünften 951,00 Euro (936,90) und in der sechsten 1.327,90 Euro (1.308,30).

Pflegegeld wird jährlich erhöht

Seit 1. Jänner 2020 wird das Pflegegeld jährlich angehoben, davor gab es nur (selten) sporadisch Erhöhungen. Die jährliche Steigerung orientiert sich am Pensions-Anpassungsfaktor. Derzeit beziehen rund 470.000 Menschen die Geldleistung.

Auch Ausweitungen bei Angehörigen-Gespräch

Ausgeweitet wird 2021 die Möglichkeit des Angehörigen-Gesprächs: Die Maßnahme soll zur Prävention von gesundheitlichen Beeinträchtigungen beitragen, die sich durch die anstrengende Pflege und Betreuung in der Familie ergeben. Dabei werden vorwiegend Klinische- und Gesundheitspsychologen für Gespräche mit den Angehörigen eingesetzt. 

Die Aussprache ist vertraulich und kann zuhause oder an einem anderen Ort erfolgen (z.B. in einer Beratungsstelle, einem öffentlichen Lokal) - oder auch via Telefon. Die Kosten trägt das Sozialministerium. Wer Interesse an einem solchen Angehörigen-Gespräch hat, der kann ein solches anfordern: Entweder per E-Mail (angehoerigengespraech@svqspg.at) oder unter der Telefonnummer 0508082087.

Bundesregierung plant Pflegereform

Bringen soll das Jahr 2021 auch den Start der von der Bundesregierung geplanten Pflegereform. Konkretes ist dazu noch nicht bekannt, bis Ende Jänner 2021 sollen die inhaltlichen Eckpfeiler der Reform feststehen. 

Ziel ist jedenfalls eine hohe Qualität, die Stärkung der Betroffenen (sowohl der Gepflegten als auch der Pflegenden), die Attraktivierung der Ausbildung, die Schaffung österreichweit einheitlicher Standards sowie die Entflechtung und Bündelung der Finanzierungsströme.

(Quelle: apa)

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