Prozessstart

ÖVP-Klubobmann Wöginger kommende Woche in Linz vor Gericht

ÖVP-Klubomann August Wöginger muss sich ab kommender Woche in Linz vor Gericht verantworten. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 03. Oktober 2025 07:40 Uhr
Elf Verhandlungstage sind ab kommender Woche in Linz im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger anberaumt. Der Vorwurf lautet Missbrauch der Amtsgewalt. Als Kronzeuge geladen ist auch Thomas Schmid.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger muss sich ab Dienstag in einem auf elf Verhandlungstage anberaumten Prozess am Landesgericht Linz verantworten. Angeklagt ist der Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt. Wöginger soll bei dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Ein Urteil wird Ende November erwartet.

Mitangeklagt sind ein 63-jähriger und ein 60-jähriger Finanzbeamter - beide ÖVP-Mitglieder. Die beiden sollen als Mitglied bzw. Vorsitzender der Begutachtungskommission, die über den neuen Vorstand entschied, bewusst einen Kandidaten - einen ÖVP-Bürgermeister in einer kleinen oberösterreichischen Gemeinde - besser bewertet haben. Vakant war die Stelle aufgrund einer Pensionierung. Jene langjährige Finanzbeamte, die das Finanzamt ab 1. Oktober 2016 interimistisch führte und davor schon mehrere Monate faktisch alleinverantwortlich war, unterlag im Bewerbungsprozess dem Bürgermeister. Im April 2021 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass sie die am besten geeignete Kandidatin und "erheblich höher" qualifiziert war als er.

In einem Gespräch mit dem 63-Jährigen habe die Kandidatin den Eindruck bekommen, dass dieser eine andere Person favorisiere. Er forderte sie aber nicht auf, von einer Bewerbung Abstand zu nehmen. Nachdem während des Bewerbungsverfahrens Gerüchte aufkamen, es stehe bereits ein favorisierter Kandidat fest und sie aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im öffentlichen Dienst davon ausging, dass an den Gerüchten "etwas dran" sei, ging sie mit einem "etwas schlechten Gefühl" zum Hearing. Dort soll der 63-Jährige, von dem sie zuvor immer gelobt wurde, "bewusst forsch" gefragt haben.

Wöginger als Bestimmungstäter geführt

Grund dafür soll eine Intervention von Wöginger gewesen sein, er wird als Bestimmungstäter geführt. Der spätere Finanzamt-Vorstand wandte sich im Vorfeld an den Nationalratsabgeordneten, mit der Bitte, ob dieser für ihn ein gutes Wort einlegen könne. Laut Anklage dürfte er ihm auch seine Bewerbungsunterlagen übergeben haben. Wöginger soll ihm daraufhin Unterstützung zugesagt haben, wobei zwischen beiden keine Details abgesprochen wurden.

Zumindest zwei Monate lang soll Wöginger sich dann bei Schmid für "seinen" Kandidaten stark gemacht haben. Von Dezember 2016 bis Februar 2017 besprachen die beiden die Personalie - neben anderen Themen - mehrfach am Telefon und in persona. Die fachliche Eignung des Kandidaten sei dabei nie Thema gewesen, so die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft: "Sachliche Beweggründe für seine Unterstützung bestanden nicht."

"Der Bürgermeister schuldet dir was!"

Schmid hatte daraufhin Kontakt mit dem 60-Jährigen, der auch wesentlichen Einfluss auf die Zusammensetzung der Kommission gehabt habe. Noch am Tag der entscheidenden Sitzung der Begutachtungskommission im Februar 2017 schrieb dieser dem damaligen Generalsekretär "Hi! mit bauchweh- aber:" und ergänzte ein Daumen-hoch-Emoji. Schmid antwortete: "Mein Held!"

Danach wandte er sich an Wöginger mit den Worten: "Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!" Wöginger war daraufhin "total happy". Schmid informierte auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die "Intervention von Wöginger" erfolgreich war.

Kandidat wurde deutlich besser bewertet als kurz zuvor

Jener Kandidat, für den Wöginger interveniert haben soll, wollte bereits einige Wochen zuvor Finanzamt-Vorstand werden, allerdings von jenem für Freistadt, Rohrbach und Urfahr. Die Stelle wurde schließlich an einen anderen Kandidaten vergeben. In der Bewertung für das Finanzamt Braunau, nur zehn Wochen danach und nach der mutmaßlichen Intervention, bewertete der 60-Jährige ihn insgesamt deutlich höher als noch knapp zuvor. Laut Staatsanwaltschaft wies damals nur ein Mitglied der Kommission keine Nähe zur ÖVP auf. Die Frau bewertete den Kandidaten deutlich schlechter als die restliche Kommission. In der Kommission für die Stelle am Finanzamt Braunau war sie nicht mehr vertreten.

Angeklagte beteuern ihre Unschuld

Alle drei Angeklagten - für sie gilt die Unschuldsvermutung - bestreiten die Vorwürfe. In einer Gegenäußerung gibt Wöginger an, dass ihm weder die anderen Bewerber, noch dass eine Begutachtungskommission eingesetzt wurde, und damit auch deren Mitglieder bekannt waren. Ein anderes Motiv, sich für seinen Parteikollegen einzusetzen, als seine Überzeugung von dessen Qualifikation, habe es nicht gegeben. "Zwischen ihm und mir bestand und besteht kein Naheverhältnis und war ich auch sonst in keiner Weise auf seine Gunst angewiesen."

Er habe lediglich "ein im Rahmen meiner legitimen Wahlkreisarbeit als Abgeordneter zum Nationalrat herangetragenes Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ein in der Politik täglicher Vorgang." Dazu habe er dem ÖVP-Bürgermeister Rückmeldung gegeben, und damit sei die Sache für ihn abgeschlossen gewesen. Ob der "Rezeption der Situation in der Öffentlichkeit" würde er heute aber anders agieren, und ein entsprechendes Anliegen "auf den offiziellen Dienstweg verweisen".

Thomas Schmid als Kronzeuge geladen

Neben dem Vergehen des Missbrauchs der Amtsgewalt wird den beiden Finanzbeamten auch falsche Beweisaussage vorgeworfen. Nach Einvernahme der Beschuldigten beginnen ab dem dritten Prozesstag am 21. Oktober 2025 die Einvernahmen von 31 Zeugen. Besonderes Medienaufgebot wird wohl bei der Einvernahme von Thomas Schmid bestehen - der Kronzeuge belastet die Angeklagten schwer. Ein Urteil ist für den 20. November angedacht. Die Voraussetzungen einer diversionellen Erledigung liegen laut Staatsanwaltschaft nicht vor.

(Quelle: apa)

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