"Es gibt keinen Zweifel, dass die Delikte unter dem Faktum einer kriminellen Vereinigung ausgeführt wurden", sagte Richterin Andrea Philipp. In den Videos der Überwachungskameras sei gut zu sehen gewesen, mit welcher Brutalität dabei vorgegangen worden war. Die Strafabstufung erfolgte dabei nach der Beteiligung an den verschiedenen Straftaten.
Mit 12,5 Jahren bekam der Zweitangeklagte (36) die höchste Freiheitsstrafe. Er hatte im Oktober 2012 bei einem Überfall auf einen Juwelier in Wien-Hernals ohne Vorwarnung mit einer Axt auf einen Angestellten eingeschlagen. Dieser erlitt eine Schädelfraktur und leidet nach Aussage seines ehemaligen Chefs noch so sehr an den Folgen, dass er nicht arbeiten kann und Psychotherapie in Anspruch nimmt.
Mit zwölf Jahren blieb der Schöffensenat beim 26-Jährigen Erstangeklagten nur knapp unter jener seines Komplizen. "Dies ist aufgrund seiner extrem hohen kriminellen Energie angemessen", so die Richterin. Er habe die Taten hauptsächlich geplant, organisiert und die Waffen besorgt. Die übrigen Angeklagten hätten zwar teilweise die Verantwortung für ihre Taten übernommen, "aber ein wirklich reumütiges Geständnis ist mir nicht aufgefallen".
Die Serben nahmen ihre Strafen teilweise an, erbaten Bedenkzeit oder meldeten Nichtigkeit und Berufung an. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, sind die Urteile vorerst nicht rechtskräftig.
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(Quelle: salzburg24)