Fragen und Antworten

So kommt ihr ab 19. Mai ins Wirtshaus

Veröffentlicht: 28. April 2021 11:42 Uhr
Die Vorfreude ist groß! Ab dem 19. Mai öffnet in Österreich wieder die Gastronomie. Noch gibt es allerdings viel Verwirrung, wie diese Öffnung aussehen wird bzw. welche Zugangsbeschränkungen gelten. Wir haben die wichtigsten Antworten.
Oliver Klamminger

Die Österreicher sehnen sich nach monatelanger Abstinenz wieder nach einem Wirtsthausbesuch. Das letzte Treffen mit Freunden zu guter Küche und einem gezapftem Bier ist lange her. Das Verlangen danach ist groß, denn all das verbinden wir mit der Gastronomie. Wirte, Restaurantbetreiber und Kellner sind unserem Land viel mehr als nur Dienstleister. Sie stehen für ein Lebensgefühl, Geselligkeit und die österreichische Kultur.

 

Was brauche ich für einen Gastro-Besuch?

Doch wie wird ein Lokalbesuch ab dem 19. Mai aussehen? Wird es möglich sein, sich spontan auf einen Kaffee zu treffen, oder eine größere Veranstaltung abzuhalten? Und welche Bescheinigungen brauche ich, um überhaupt einen Gastro-Betrieb betreten zu dürfen? Hier die die Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gastro-Öffnung

Welche Betriebe öffnen am 19. Mai?

Die Öffnung gilt für Gastronomie (Cafés, Bars, Restaurants, …), Hotellerie und die Veranstaltungs- und Freizeitbetriebe. Neben Gastronomie und Hotellerie dürfen auch Kunst-, Kultur-, Thermen-, Wellness- oder Vergnügungsangebote öffnen.

Wie komme ich rein?

Für den Zugang ist laut Ankündigung der Bundesregierung ein gültiger „Grüner Pass“ notwendig. Mit diesem digitalen Pass soll der Nachweis über Testungen, Impfung oder Erkrankung EU-weit unkompliziert erfolgen.

Ab wann gibt es​ den grünen Pass?

Dieser „Grüne Pass“ wird bei der Öffnung am 19. Mai noch nicht verfügbar sein. Geplant ist laut Kanzleramt, dass die unterschiedlichen Nachweise so rasch wie möglich in einem QR-Code gebündelt werden. Das wird dann aber wohl noch bis Anfang Juni dauern. Dabei wird es sich quasi um den österreichischen "Grünen Pass" handeln. Diesem wird noch eine europäische Variante folgen.

Welche Bescheinigungen sind am 19. Mai gültig und wie lange?

  • Selbsttest mit digitaler Lösung: Ein Tag
  • Antigentest: Zwei Tage
  • PCR-Test: Drei Tage
  • Genesene Personen: bis sechs Monate nach der Krankheit
  • Geimpfte Personen: ab 22 Tage nach der Erstimpfung bis zu einem Jahr

Welche Regelungen erwarten mich im Lokal?

  • Registrierungspflicht.
  • FFP2-Maskenpflicht im Lokal, nicht am Tisch.
  • Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.
  • Im Lokal sind maximal vier Erwachsene (zzgl. maximal sechs minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe zulässig – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte.
  • Im Außenbereich sind zehn Personen pro Tisch erlaubt.
  • Die Konsumation von Speisen und Getränken an der Bar bzw. in der Nähe der Essensausgabe ist nicht erlaubt.

Gibt es fixe Öffnungszeiten?

Ja. Betriebe dürfen von 5 Uhr Früh bis 22 Uhr abends geöffnet haben. Die Nachtgastronomie bleibt damit vorerst geschlossen. Bars und Clubs sollen ab Juli wieder öffnen dürfen.

Wie voll dürfen Lokale sein?

Da zwischen den Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss, werden deutlich weniger Tische zur Verfügung stehen. Das wird sich auf das Platz- und Auslastungsangebot auswirken. Eine Tischreservierung wird daher auf jeden Fall empfohlen.

Für Veranstaltungen und Freizeitbetriebe gilt eine Kapazitäts-Beschränkung von 20 Quadratmeter pro Besucher.

 

Wird es Buffets bzw. Selbstbedienung geben?

Selbstbedienung sowie Buffets sind unter Berücksichtigung besonderer hygienischer Vorkehrungen erlaubt.

Wie steht’s um das Personal?

Das Personal mit direktem Kundenkontakt darf einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn wöchentlich ein negativer Testnachweis erbracht wird. Ansonsten ist eine FFP2-Maske verpflichtend.

Generell gilt für Gastronomie-Betreiber ein verpflichtendes Präventions- bzw. Hygienekonzept. Zudem muss ein Covid-19-Beauftragter bestimmt werden.

 

Wie lange sind diese Verordnungen gültig?

Laut Wirtschaftskammer sollen ab 1. Juli weitere Erleichterungen folgen, um eine „sichere und gute“ Sommersaison zu gewährleisten.

(Quelle: salzburg24)

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